Sex und Migräne gehören nicht in ein Bewerbungsschreiben
Sex und Migräne gehören nicht in ein Bewerbungsschreiben

Sex und Migräne gehören nicht in ein Bewerbungsschreiben

Beitrag, Deutsch

Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer

Erscheinungsdatum: 24.07.2015

Quelle: Justillon


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Sex und Migräne gehören nicht in ein Bewerbungsschreiben

Ein Beitrag über ein kurioses Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 16.06.2011 – Az. L 5 AS 357/10.

Auszug:
"Erholen, Schlafen, Gymnastik, Zahnweh, Grippe, Migräne, Kunst und Sex. Zu diesen Themen hatte ein ALG II-Empfänger eine sog. Mottoliste verfasst, die er seinen Bewerbungen beilegte. Besonders erfolgreich war er damit wohl nicht und so untersagte ihm die Arbeitsagentur, diese Listen weiter an potentielle Arbeitgeber zu schicken."

Hinweis:
Der Beitrag ist kostenfrei im Internet verfügbar (rechts "zur Bezugsquelle" anklicken).

Prof. Dr. Arnd Diringer

DE, Illingen (Württemberg)

Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg

Hochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg University of Applied Sciences

Publikationen: 407

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