So erkennen Sie die Wirksamkeit von Versetzungen und Weisungen des Arbeitgebers
So erkennen Sie die Wirksamkeit von Versetzungen und Weisungen des Arbeitgebers

So erkennen Sie die Wirksamkeit von Versetzungen und Weisungen des Arbeitgebers

Beitrag, Deutsch, 4 Seiten, IWW Institut für Wirtschaftspublizistik

Autor: Dirk Helge Laskawy

Herausgeber / Co-Autor: IWW Institut für Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern Recht Wirtschaft GmbH & Co. KG

Erscheinungsdatum: 20.08.2011

Quelle: Arbeitsrecht aktiv (AA)

Seitenangabe: 132-135


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Früher enthielten Arbeitsverträge Berufsbezeichnungen. Heute wird oftmals nur die Funktion (zum Beispiel Bereichsleiter, Manager o.Ä.) benannt, die der Arbeitnehmer im Unternehmen bekleiden soll. Darüber hinaus behalten sich Arbeitgeber häufig vor, die Tätigkeit oder den Arbeitsort zu ändern. Bei Umstrukturierungen, die die Veränderung von Arbeitsbereichen und -strukturen erfordern, steht schnell die Frage im Raum, ob die arbeitsvertragliche Gestaltung ausreichend ist, um die Veränderungen einseitig umzusetzen. Das Bundesarbeitsgericht hat kürzlich zu vorformulierten Versetzungsklauseln sowie zum Direktionsrecht des Arbeitgebers Stellung genommen.

Dirk Helge Laskawy

DE, Leipzig

Partner, FAArbR u. Mediator

Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Publikationen: 70

Veranstaltungen: 46

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