Beitrag, Deutsch
Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer
Erscheinungsdatum: 26.07.2018
Quelle: Focus-Online
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Sommerhitze im Büro: Was Arbeitnehmer dürfen - und Arbeitgeber müssen
Auszug:
"Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen. Machen sie das nicht, drohen empfindliche Strafen. Arbeitnehmer können sich dann auch weigern zu arbeiten. Wenn sie leichtfertig zur Selbsthilfe greifen, riskieren sie aber schnell ihren Job."
Hinweis:
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DE, Illingen (Württemberg)
Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg
Hochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg University of Applied Sciences
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