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Steuer für Liquids – was sie für die Shisha-Branche bedeutet

 

Die veränderte Tabaksteuer für Liquids gibt es seit 01.07.2022 und damit handelt es sich zwar nicht mehr um eine neue Änderung, dennoch hat diese nach wie vor Einfluss auf die Branche der E-Zigaretten und auch der E-Shishas. Die Entscheidung für die Veränderung der Besteuerung wurde bereits im Juni 2021 getroffen. Hier kam es zur Verabschiedung des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes, das kurz auch als TabStMoG bezeichnet wird. Aber was bedeutet dies nun eigentlich für die Shisha-Branche?

Die Entwicklung einer zusätzlichen Steuer

 

Bis die neue Steuer auf Liquids ins Leben gerufen wurde, gab es schon eine Besteuerung. Allerdings war diese sehr übersichtlich gehalten. Auf Liquids wurde ausschließlich die Mehrwertsteuer erhoben. Für Dampfer waren dies Kosten, die sich in einem überschaubaren Rahmen hielten. Teilweise waren sie sogar ein Auslöser für den Umstieg von der Zigarette auf die E-Zigarette oder die E-Shisha. Eine günstige E-Shisha mit elektronischer Ausstattung sowie die passenden Liquids waren dann die gern genutzte Alternative. Das wird sich jetzt aber über mehrere Jahre hinweg ändern.

 

Die neue Besteuerung bezieht sich auf Fertigliquids und Shortfills, Longfills und Basen, Aromen sowie Nikotinshots. Das heißt, auch die Liquids für E-Shishas sind betroffen. Interessant ist auch der Aspekt, dass die Steuer auf alle Flüssigkeiten erhoben wird. Es ist nicht relevant, ob die Flüssigkeiten mit Nikotin angereichert sind oder nicht. Die Besteuerung wird in vier Schritten umgesetzt.

 

Seit Juli 2022 fallen pro Milliliter Steuern in Höhe von 0,16 Euro an. Die nächste Erhöhung erfolgt am 1. Januar 2024. Ab diesem Zeitpunkt steigen die Steuern auf einen Preis von 0,20 Euro pro Milliliter. Ein Jahr später erfolgt die Erhöhung auf 0,26 Euro pro Milliliter und ab dem 1. Januar 2026 sind es dann 0,32 Euro pro Milliliter.

 

Zusätzlich dazu werden noch die Mehrwertsteuer sowie die Tabaksteuer aufgerechnet. Die Preise der Liquids steigen ebenfalls, da die Produktionskosten angezogen werden. Grund dafür ist, dass die Liquids auf der Verpackung nun auch eine Steuerbanderole vorweisen müssen.

 

Keine höheren Preise für Verdampfer zu erwarten

 

Wer bisher gern zur E-Shisha gegriffen hat und sich inzwischen aber fragt, ob sich dies preislich noch lohnt, der dürfte beruhigt sein zu wissen, dass die Steuer nur für die Liquids anfällt. Der Kauf von Startersets, Verdampfern oder auch vom Akkuträger selbst fallen nicht unter das Gesetz. Wenn es hier auf die Dauer zu Preiserhöhungen kommt, hat dies nichts mit den gesetzlichen Veränderungen zu tun. Es besteht aber die Möglichkeit, dass gestiegene Preise für Rohstoffe und die Herstellung ein Grund dafür sind, dass auch das Zubehör zu den Liquids teurer wird.

 

Gerade die Steuer, die über die Jahre hinweg für die Liquids immer mehr angehoben wird, ist einer der Auslöser dafür, dass viele Anbieter ihr Geschäft – auch online – geschlossen haben. Dazu kommt, dass viele Nutzer sich noch vor dem Eintritt der Steuer einen großen Teil an Liquids gesichert haben. Diese enthalten keine Wirkstoffe, die es unmöglich machen, die Liquids auch einige Jahre zu lagern. Hier kommt es vor allem auf die richtige Lagerung an.

 

Die Sorge rund um die Reduzierung des Angebotes

 

Liebhaber von E-Shishas haben stark verunsichert auf die Informationen zur neuen Steuer reagiert. Unter anderem wurde die Sorge darüber deutlich, dass sich die Vielfalt an Liquids dauerhaft reduzieren wird. Es gibt viele Hersteller, die Liquids exklusiv im Programm haben ober über das Handelsrecht für diese verfügen. Wenn sich die Hersteller oder Anbieter dafür entscheiden, ihren Shop zu schließen, wirkt sich dies auch auf das Angebot an Liquids unterschiedlicher Sorten aus.

 

Die Suche nach der Base in der Apotheke

 

Die Base für die Liquids wurde bereits vor der Steuer gerne woanders gekauft, um sich eigene Liquids anzumischen – beispielsweise auch für den Einsatz in einer Shisha-Bar. Jetzt stellen sich Dampfer natürlich die Frage, ob es möglich ist, die Base zu kaufen und dabei die Steuerbanderole – und die zusätzlichen Kosten – zu umgehen. Doch das ist nicht so einfach. Selbst wenn die Base im Reitbedarf oder auch in der Apotheke gekauft wird, wird die Steuer fällig, sobald sie mit Nikotin oder auch mit Aromen vermischt wird. Ab diesem Zeitpunkt muss die Steuer entrichtet werden.

 

Wer sich die Liquids selbst anmischt und diese in der E-Shisha verwendet oder zum Kauf anbietet und keine Steuer entrichtet, begeht eine Straftat. Eine weitere Variante, die für die Umgehung empfohlen wird, ist der Blick auf die internationalen Alternativen. Doch auch für diese sind Grenzen festgelegt, die eingehalten werden müssen, da es sonst zu empfindlichen Bußgeldern kommen kann. Steuerhinterziehung gilt auch dann, wenn die Käufer sich nicht mit den Gesetzen auskennen und die Liquids in großen Mengen einfach einführen.