Firmeninformation, Deutsch, 5 Seiten, Steuerkanzlei Mascher
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In die Mühlen eines möglichen Ermittlungsverfahrens wegen Steuerhinterziehung gerät man in der Regel aus zwei Gründen:
Gerade der zweite Punkt bewirkt beim Betroffenen bei Kenntnisnahme nicht nur Nichtwissen, Überraschung und Unverständnis sondern auch Angst. Sehr oft werden in diesem Bereich z.B. mittels Kontrollmitteilungen durch das Finanzamt Prüfungen veranlasst, welche zu Feststellungen führen können, die z.B. rein auf Indizien oder Vermutungen basieren und den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechen. Gerade hier gilt es zusammen mit dem Betroffenen (Steuerpflichtigen) die Feststellungen des Finanzamtes, Betriebsprüfungsstelle oder Steuerfahndung) detailliert zu prüfen und diesen im Sinne des Mandanten entgegen zu treten....
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