Steuern sparen mit der Abgeltungsteuer!
Steuern sparen mit der Abgeltungsteuer!

Steuern sparen mit der Abgeltungsteuer!

Beitrag, Deutsch, 2 Seiten, www.abgeltungsteuer.de - Das Portal zur Abgeltungsteuer

Autor: Thomas Disque

Erscheinungsdatum: 22.01.2009

Seitenangabe: 1-2


Aufrufe gesamt: 379, letzte 30 Tage: 2

Kontakt

Verlag

www.abgeltungsteuer.de - Das Portal zur Abgeltungsteuer

Preis: Kostenlos

PDF herunterladen

Bis zum 31.12.2008 wurden sämtliche Einkünfte eines Steuerpflichtigen mit einem einheitlichen Steuersatz belastet, egal ob es sich hierbei um Einkünfte aus Arbeitslohn, Vermietung oder Kapitalvermögen handelte. Mit Einführung der Abgeltungsteuer geht ein Paradigmenwechsel einher. Seit dem 1.1.2009 werden Einkünfte aus Kapitalvermögen - anders als die übrigen Einkünfte - mit einem Abgeltungsteuersatz in Höhe von 25 % belegt. Diese Tarifspreizung zwischen den verschiedenen Einkunftsarten lässt anstehende Finanzierungsentscheidungen in einem völlig neuen Licht erscheinen.
Eigenkapital oder Fremdfinanzierung?
In der Vergangenheit war die Frage der Finanzierung steuerlich relevanter Investitionen einfach zu beantworten: War der für Fremdkapital zu zahlende Zins höher als die für das vorhandene Eigenkapital erzielbare Verzinsung, war es in der Regel vorteilhaft, die Investition mit Eigenkapital zu finanzieren. Diese Faustformel gilt zukünftig nicht mehr. Finanzierungsfragen bedürfen vielmehr einer eingehenden Prüfung. Denn die Steuerbelastung der Abgeltungseinkünfte mit 25 % wird häufig zu Tarifspreizungen von bis zu 20 Prozentpunkten führen, falls der Steuerpflichtige mit seinen übrigen Einkünften den Höchststeuersatz zahlt (45 % im Jahr 2009). Trotz vorhandenem Eigenkapital kann es bei einem individuellen Steuersatz von mehr als 25 % durchaus sinnvoll sein, Investitionen mit Fremdkapital zu finanzieren. Unternehmer und Grundstückseigentümer sollten die Abgeltungsteuer in ihre Finanzierungsstrategien einbeziehen und eventuell umschichten. Ein Beispiel mag dies verdeutlichen: Stehen 500.000 EURO Eigenkapital zur Verfügung, lassen sich bei einer fünfprozentigen Verzinsung damit Kapitalerträge in Höhe von 25.000 EURO erzielen. Hierfür sind 6.250 EURO Abgeltungsteuer zu entrichten, der verbleibende Ertrag nach Steuern beläuft sich auf 18.750 EURO. Erwägt der Steuerpflichtige, sein Eigenkapital zur Finanzierung einer fremdvermieteten Immobilie einzusetzen, so könnte dies gegenüber einer Immobilienfinanzierung mittels Fremdkapital nachteilig sein. Zahlt der Steuerpflichtige für einen Immobilienkredit in Höhe von 500.000 EURO eine sechsprozentige Verzinsung, so beträgt die jährliche Zinslast 30.000 EURO. Unterfällt er dem Höchststeuersatz, so kann er 45 % der Zinslast (13.500 EURO) vom Finanzamt beanspruchen. Die eigene Zinsbelastung für die Fremdfinanzierung schmilzt damit auf 16.500 EURO und die ist damit geringer als der mit dem Eigenkapital erzielbare Guthabenzins (18.750 EURO). Die Ersparnis beläuft sich auf satte 2.250 EURO p.a.
Bis zum 31.12.2008 wurden im Beispielsfall die Einkünfte aus Kapitalvermögen (25.000 EURO) mit 45 % Steuern belastet, was zu einer Steuerlast von 11.250 EURO führte. Aufgrund der hohen Steuerbelastung der mit Eigenkapital erzielten Kapitalerträge waren daher Fremdfinanzierungen in der Vergangenheit oft nachteilig. Dies gilt mit Einführung der Abgeltungsteuer ab dem Jahr 2009 nicht mehr. Steht dem Steuerpflichtigen ausreichend Eigenkapital zur Finanzierung der Immobilie zur Verfügung, setzt er dieses aber dafür nicht ein, sondern verwendet er es auch weiterhin zur Erzielung von Kapitalerträgen, so versteuert er diese Erträge abgeltend mit 25 %. Die für den Immobilienerwerb zu zahlenden Fremdkapitalzinsen hingegen mindern als Werbungskosten auch ab dem Jahr 2009 die Steuerlast zum individuellen Steuersatz. Die Steuerersparnis ist dann umso größer, je höher der individuelle Steuersatz ist.

© Thomas M.R. Disqué
22.01.2009
www.abgeltungsteuer.de

Fachthemen

Branchenthemen

Publikationen: 17

Aufrufe seit 08/2008: 819
Aufrufe letzte 30 Tage: 1