Beitrag, Deutsch, 3 Seiten, Kanzlei Philipp Fürst
Autor: Philipp Fürst
Herausgeber / Co-Autor: Fürst Philipp
Erscheinungsdatum: 2018
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STREITGEGENSTAND IM LÖSCHUNGSVERFAHREN - § 54 MarkenG
Für das Löschungsantragsverfahren wegen absoluter Schutzhindernisse von Marken gilt der amtliche Untersuchungsgrundsatz.
Dieser Grundsatz könnte dahingehend verstanden werden, dass der Antrag gem. § 54 MarkenG lediglich als eine Anregung zu einem von Amts wegen durchzuführenden Löschungsverfahren anzusehen ist. Diese Einschätzung könnte durchaus ihren Grund darin finden, dass das DPMA den Sachverhalt von Amts wegen ermittelt und an das Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden ist (§§ 59 I, 43 I MarkenG).
Die Probleme sollen hier beleuchtet werden.
PHILIPP FÜRST
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