Seminar
Referent: Dr. Thomas Elser
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Sprache: Deutsch
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Veranstalter
TAXGATE Steuerberatungsgesellschaft mbH
Telefon: +49-711-540902910
Telefax: +49-711-540902929
Preis: k. A.
Das BEPS 1 Gesetz löst noch in 2016 Handlungsbedarf aus!
Die OECD treibt seit 2012 mit Nachdruck das “BEPS-Projekt“ mit dem Ziel Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuerländer zu bekämpfen. Die Strukturen internationaler Konzerne wie Google, Apple oder Starbucks haben zu einer erheblichen Reduzierung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen in Europa geführt. Mit dem sog. BEPS 1 Gesetz setzt der deutsche Gesetzgeber die ersten Maßnahmen in das deutsche Steuerrecht um und löst damit noch in 2016 einen unmittelbaren Handlungsbedarf für deutsche Konzerne aus. Zusätzliche Informations- und Dokumentationspflichten und ein erweiterter, grenzüberschreitender Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden werden durch einige neue Regelungen des deutschen internationalen Steuerrechts ergänzt.
Wie sieht der aktuelle Handlungsbedarf in 2016 aus?
Bereits noch für 2016 ist ein Country-by-Country-Reporting (CbCR) zu erstellen und die Strukturen der Verrechnungspreisdokumentationen wurden umgestellt. Unternehmen welcher Größe fallen darunter? Wie sind die Größengrenzen definiert? Welche Daten sind zu berichten? Wann und wo sind sie zu erklären? Aus welchen Quellen sind diese Daten abzuleiten und wie sind diese abzustimmen?
Die Veranstaltung stellt die Pläne des BEPS 1 Gesetzes vor, beantwortet diese Fragen und ordnet sie in den internationalen Kontext ein.
Das Programm:
Publikationen: 48
Veranstaltungen: 16
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Zeitpunkt | Veranstaltungsort | Beschreibung | Kontaktperson | |
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22.09.2016 | Stuttgart |
Frau Ereme | Kontaktanfrage |