UKRAINE: Beantragung einer Lizenz für die Erzeugung von elektrischer Energie
UKRAINE: Beantragung einer Lizenz für die Erzeugung von elektrischer Energie

UKRAINE: Beantragung einer Lizenz für die Erzeugung von elektrischer Energie

Beitrag, Deutsch, bnt attorneys-at-law

Autor: Julia Starovoitova

Erscheinungsjahr: 2012


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Die Tätigkeit hinsichtlich Erzeugung von elektrischer Energie (auch aus erneuerbaren Energien) ist lizenzpflichtig. Die Lizenz ist bei der Nationalen Energieregulierungskommission (nachfolgend auch „NERK“ genannt) zu beantragen.

Die Beantragung einer Lizenz ist erforderlich für Unternehmen, die

  • über Ausrüstung mit einer Kapazität ab 5 MW Leistung verfügen;
  • über Ausrüstung verfügen, welche elektrische Energie aus alternativen Energiequellen erzeugt (ab 10 MW Leistung) – für eigenen Verbrauch;
  • beabsichtigen, die produzierte elektrische Energie aus alternativen Energiequellen im Großhandel abzusetzen (unabhängig von der Leistung).


Bei der Beantragung der Lizenz für die Erzeugung von elektrischer Energie werden folgende Unterlagen bei der NERK vorgelegt bzw. folgende Informationen mitgeteilt:

  • Firma der Gesellschaft, deren Sitz, Identifizierungsnummer und Bankverbindung;
  • Gebiet der Ausübung der Tätigkeit hinsichtlich der Erzeugung von elektrischer Energie;
  • Gesamtkapazität der Anlage und Jahresumfang der zu erzeugenden elektrischen Energie;
  • beantragte Frist der Lizenz;
  • Kopien der Satzung der Gesellschaft und Kopien des Registrierungszeugnisses;
  • Dokumente, die Geldmittel in ausreichender Höhe (für die Ausübung derartigen Tätigkeit) sowie die Möglichkeit der Ausübung derartiger Tätigkeit in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung nachweisen;
  • Kopie eines Kauf- bzw. eines Mietvertrags über die Anlagen bzw. das Vermögen, die bzw. das die Erzeugung von elektrischer Energie ermöglicht (es handelt sich um die bereits errichtete und in Betrieb genommene Anlage);
  • Nachweis der Entrichtung der Bearbeitungsgebühr.


Die Entscheidung der NERK über die Erteilung einer Lizenz für die Erzeugung von elektrischer Energie wird innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Antragstellung getroffen. Bei Bedarf wird seitens der NERK eine Überprüfung der mitgeteilten Informationen bzw. die Überprüfung der Möglichkeit der Ausübung derartiger Tätigkeit vorgenommen.

Die Lizenz ist nicht übertragbar. Sie wird auf mindestens drei Jahre erteilt.

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