US-Reexportrecht: Was muss ein deutscher Reexporteur zu seinem Schutz beachten? - Teil 1: Anwendbarkeit der EAR/Beschränkungen nach den General Prohibitions
US-Reexportrecht: Was muss ein deutscher Reexporteur zu seinem Schutz beachten? - Teil 1: Anwendbarkeit der EAR/Beschränkungen nach den General Prohibitions

US-Reexportrecht: Was muss ein deutscher Reexporteur zu seinem Schutz beachten? - Teil 1: Anwendbarkeit der EAR/Beschränkungen nach den General Prohibitions

US-Reexportrecht

Beitrag, Deutsch, 4 Seiten, Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH

Autor: Dr. Gabriela Burkert-Basler

Erscheinungsdatum: 2009

Quelle: AW-Prax

Seitenangabe: 13-16


Aufrufe gesamt: 755, letzte 30 Tage: 2

Kontakt

Verlag

Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH

Telefon: +49-221-97668-0

Telefax: +49-221-97668-278

Referenzeintrag

Weitere Informationen über:

Dr. iur. Gabriela Burkert-Basler:

Kontakt

Bereits mit dem Erwerb von US-Gütern sind die US-Reexportkontrollen - insbesondere die der Export Administration Regulations (EAR) - von deutschen Unternehmen zu beachten. Erhöhte Sorgfalt ist u.a. erforderlich, wenn die zugekauften US-Güter anschließend - als Handelsware oder nach Integrierung in deutsche Produkte - weiterverkauft werden. Zunehmende Kontrollen erhöhen das Risiko deutscher Unternehmen, wegen Verstoßes gegen das US-Reexportrecht auf eine Sanktionsliste gesetzt zu werden, wie bereits die aktuelle Situation zeigt. Bezugsverbote von US-Produkten, Software oder Technologie bis hin zum Verbot, am US-Markt tätig zu sein, sind die Folge.

Dr. Gabriela Burkert-Basler

DE, München

Senior-Partnerin

Burkert - Basler & Partner Rechtsanwälte

Publikationen: 47

Veranstaltungen: 13

Aufrufe seit 08/2005: 41804
Aufrufe letzte 30 Tage: 48

Premium