Seit dem 3. August 2001 muss in Deutschland neues UVP-Recht angewendet werden, was in der Praxis zu erheblichen Vollzugsproblemen führt. Grund ist die Umsetzung der maßgeblichen EU-Richtlinie durch wesentliche Erweiterungen und Veränderungen des UVPG sowie von Spezialvorschriften der Neunten BImSchV, der AtVfV und des BauGB. Der schon in der ersten Auflage bewährte Handkommentar ist vor diesem Hintergrund einer umfassenden Neubearbeitung unterzogen worden, wobei die in Anhängen abgedruckten UVP-Spezialregelungen mitkommentiert wurden.