Überwachung von Medizinprodukten: Sicherheitsbeauftragte und Medizinprodukteberater nach MPG: Anforderungen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten (Teil 2)
Überwachung von Medizinprodukten: Sicherheitsbeauftragte und Medizinprodukteberater nach MPG: Anforderungen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten (Teil 2)

Überwachung von Medizinprodukten: Sicherheitsbeauftragte und Medizinprodukteberater nach MPG: Anforderungen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten (Teil 2)

Beitrag, Deutsch, 3 Seiten, Sternefeld Verlag GmbH & Co KG

Erscheinungsdatum: 01.05.2008

Quelle: Gesundheitsprofi

Seitenangabe: 57-59


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Sicherheitsbeauftragte und Medizinprodukteberater nach § 30 bzw. 31 des Medizinproduktegesetzes (MPG) spielen eine wichtige Rolle im Rahmen der Überwachung von Medizinprodukten nach dem Inverkehrbringen. Damit sollen Risiken im Zusammenhang mit dem Produkt erfasst werden, die bei seiner Auslieferung noch nicht bekannt waren, und Vorbeugungsmaßnah-men ermöglicht werden, um Schäden für Patienten, Anwender oder Dritte zu verhindern.

Vor diesem Hintergrund sehen sich gerade Sanitätshäuser wachsendem Druck seitens der Zertifizierungsstellen, Behörden und Krankenkassen ausgesetzt, dafür zu sorgen, dass ihre Sicherheitsbeauftragten und Medizinprodukteberater ihre mit diesen Funktionen verbundenen Verantwortlichkeiten umfassend kennen und wirkungsvoll ausfüllen. Welche das im Einzelnen sind und was dabei besonders zu beachten ist, erläutert dieser Beitrag (Teil 1 in Gesundheitsprofi 4/2008).

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