Umfang und Grenzen der ärztlichen Aufklärungspflicht
Umfang und Grenzen der ärztlichen Aufklärungspflicht

Umfang und Grenzen der ärztlichen Aufklärungspflicht

Beitrag, Deutsch, 26 Seiten, Anwälte Wussow und Partner

Erscheinungsdatum: 01.09.2002

Quelle: VersR. 02, 1337


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Die ärztliche Aufklärung ist als wesentlicher Bestandteil des ärztlichen Aufgabenbereiches erforderlich, damit der Patient eine zutreffende Vorstellung davon gewinnen kann, auf was er sich einläßt, wenn er in die ärztliche Behandlung, welche im Falle des operativen Eingriffs eine Körperverletzung i. S. v. § 823 I BGB darstellt, einwilligt. Oberster Zweck der Aufklärung ist es deshalb nicht nur, dem Patienten eine sinnvolle Wahrnehmung seines Selbstbestimmungsrechts zu ermöglichen und ihm die freie Entscheidung über etwa zu treffende Gesundheitsmaß nahmen und die damit verbundenen Risiken zu gewähren, sondern auch, nach dem nordamerikanischen Vorbild des therapeutic privilege, dem Patienten zur Förderung seines Gesundheitsinteresses und zu seinem Schutz beratend zur Seite zu stehen.

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