Beitrag, Deutsch, Eine Seite, Status:Recht
Autor: Klaus D. Hahne
Erscheinungsdatum: 2008
Seitenangabe: 330
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In seinem Urteil V R 32/06 vom 12.06.2008 hat sich der BFH umfassend mit der Frage der Umsatzbesteuerung von Leistungen eines Bankrechenzentrums auseinandergesetzt. Unbefriedigend für den Steuerpraktiker ist dabei insbesondere das gefundene Ergebnis: Obwohl der EuGH bereits 1997 in einer Grundsatzentscheidung eine Steuerbefreiung von Rechenzentrumsleistungen anerkannt hat, kommt der BFH in seinem aktuellen Urteil zu einem gegenteiligen Ergebnis. Die Entscheidung selbst und auch die ausführliche Begründung ist dabei vor allem von einer intensiven Auseinandersetzung mit den Besonderheiten des Streitsachverhalts beherrscht.
Der Autor ist Steuerberater und Partner bei ERNST & YOUNG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft AG in Eschborn/Frankfurt. Er ist in der Financial Services Organisation Tax tätig und auf die steuerliche Beratung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern spezialisiert.
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DE, Frankfurt am Main
Steuerberater / Partner
Steuerkanzlei Klaus D. Hahne Steuerberatung
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