Umsatzsteuer: BFH verneint Steuerfreiheit der Leistungen eines Bank-Rechenzentrums
Umsatzsteuer: BFH verneint Steuerfreiheit der Leistungen eines Bank-Rechenzentrums

Umsatzsteuer: BFH verneint Steuerfreiheit der Leistungen eines Bank-Rechenzentrums

Beitrag, Deutsch, Eine Seite, Status:Recht

Autor: Klaus D. Hahne

Erscheinungsdatum: 2008

Seitenangabe: 330


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In seinem Urteil V R 32/06 vom 12.06.2008 hat sich der BFH umfassend mit der Frage der Umsatzbesteuerung von Leistungen eines Bankrechenzentrums auseinandergesetzt. Unbefriedigend für den Steuerpraktiker ist dabei insbesondere das gefundene Ergebnis: Obwohl der EuGH bereits 1997 in einer Grundsatzentscheidung eine Steuerbefreiung von Rechenzentrumsleistungen anerkannt hat, kommt der BFH in seinem aktuellen Urteil zu einem gegenteiligen Ergebnis. Die Entscheidung selbst und auch die ausführliche Begründung ist dabei vor allem von einer intensiven Auseinandersetzung mit den Besonderheiten des Streitsachverhalts beherrscht.

Der Autor ist Steuerberater und Partner bei ERNST & YOUNG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft AG in Eschborn/Frankfurt. Er ist in der Financial Services Organisation Tax tätig und auf die steuerliche Beratung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern spezialisiert.

Mehr über Klaus D. Hahne erfahren Sie unter www.bank-tax.de.

Klaus D. Hahne

DE, Frankfurt am Main

Steuerberater / Partner

Steuerkanzlei Klaus D. Hahne Steuerberatung

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