Umsatzsteuerliche Behandlung der Verwaltung von Treuhandkrediten
Umsatzsteuerliche Behandlung der Verwaltung von Treuhandkrediten

Umsatzsteuerliche Behandlung der Verwaltung von Treuhandkrediten

Beitrag, Deutsch, 9 Seiten, Umsatzsteuer-Rundschau

Autor: Klaus D. Hahne

Herausgeber / Co-Autor: R. Hamacher

Erscheinungsdatum: 2003

Seitenangabe: 474 - 482


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Seit der Änderung des § 4 Nr. 8 Buchst. a) UStG durch das Jahressteuergesetz 1996 ist die Frage der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Verwaltung sog. Treuhandkredite umstritten. Während Teile der Literatur die Auffassung vertreten, die betreffenden Verwaltungsleistungen unterfielen auch nach der Gesetzesänderung nicht der Umsatzsteuer, geht die Finanzverwaltung von einer Steuerpflicht der betreffenden Kreditverwaltungsleistungen seit dem 1.1.1996 aus. Hinsichtlich dieses Meinungsstreites ist nunmehr eine endgültige Klärung eingetreten, denn zwischenzeitlich liegen Entscheidungen des Niedersächsischen FG, des FG Münster sowie zwei Entscheidungen vom BFH vor, welche allesamt die von der Finanzverwaltung vertretene Rechtsauffassung als rechtsfehlerhaft verwerfen.

Die aktuelle Rechtsprechung soll zum Anlass genommen werden, die einzelnen Aspekte, die mit der Frage der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Treuhandkrediten und deren Verwaltung verbunden sind, darzustellen. Im Zentrum der Überlegungen dieses Beitrags stehen hierbei – wie auch in den betreffenden finanzgerichtlichen Entscheidungen – die mit den Grundsätzen der sog. umsatzsteuerlichen Leistungskommission i. S. d. § 3 Abs. 11 UStG und Art. 6 Abs. 4 der 6. EG-Richtlinie verbundenen Fragen. Darüber hinaus sind zusätzliche Aspekte, die im Rahmen der vorliegenden Entscheidungen nur teilweise Eingang in die Begründungen gefunden haben, weitergehend darzustellen.

Zunächst sind jedoch als Basis für die folgende umsatzsteuerrechtliche Untersuchung die den hier zu untersuchenden Geschäftsmodellen zugrunde liegenden Strukturen darzustellen. Weitergehende Erwägungen zu den unterschiedlichen Formen des Outsourcings einzelner Elemente des (bank-) betrieblichen Leistungserstellungsprozesses auf rechtlich selbständige Dienstleister erlauben dann die Einordnung der den Treuhandkrediten zugrunde liegenden Strukturen in die am Markt präsenten Formen der Kreditverwaltung.

Der Autor ist Steuerberater und Partner bei ERNST & YOUNG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft AG in Eschborn/Frankfurt. Er ist in der Financial Services Organisation Tax tätig und auf die steuerliche Beratung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern spezialisiert.

Mehr über Klaus D. Hahne erfahren Sie unter www.bank-tax.de.

Klaus D. Hahne

DE, Frankfurt am Main

Steuerberater / Partner

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