Unionsmarke - Territoriale Reichweite der Verwechslungsgefahr
Unionsmarke - Territoriale Reichweite der Verwechslungsgefahr

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Beitrag, Deutsch, 4 Seiten

Autor: Philipp Fürst

Herausgeber / Co-Autor: Philipp Fürst

Erscheinungsdatum: 2016


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Territoriale Reichweite der Verwechslungsgefahr von Unionsmarken

Unionsmarken (bisher „Gemeinschaftsmarken“ genannt) genießen mit ihrer Eintragung Schutz in der ganzen Union. Es gilt die Einheitlichkeit der Unionsmarke, d. h. die Unionsmarke kann nur für das gesamte Gebiet eingetragen oder übertragen werden. Einheitlichkeit heißt aber auch, dass der Verfall der Rechte und ihre Benutzung nur für die gesamte Union untersagt werden kann, aber auch, dass die Rechte aus der Unionsmarke unionsweit durchgesetzt werden können.

Es ist durchaus möglich, dass eine eingetragene Unionsmarke in einigen Gebieten der Union eine Verwechslungsgefahr hervorruft, in anderen hingegen nicht. Wegen der Einheitlichkeit der Unionsmarke genügt es jedoch für die Untersagung, dass die Unionsmarke irgendwo in der Union verletzt wird. Es fragt sich, wie in diesem Falle vorzugehen ist.

DENKRAUM... zeigt die Probleme auf

Philipp Fürst
 

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