Unzulässige Klauseln in Rahmenverträgen mit Journalisten und Fotografen
Unzulässige Klauseln in Rahmenverträgen mit Journalisten und Fotografen

Unzulässige Klauseln in Rahmenverträgen mit Journalisten und Fotografen

Beitrag, Deutsch, 63 Seiten, Art-Lawyer

Autor: Jens O. Brelle

Herausgeber / Co-Autor: RA Jens O. Brelle & Denise Jurack

Erscheinungsdatum: 11.05.2012

Seitenangabe: 1-63


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I. Einleitung

Wie das Handelsblatt mit Autoren umgeht

Mathias Spielkamp hat für das Handelsblatt-Online einen Artikel geschrieben, der dort veröffentlicht wurde. Im Nachgang hat er ein an ihn gerichtetes Schreiben des Handelsblatts veröffentlicht. Folgender Satz wurde vom Chefredakteur und der Geschäftsführung unterzeichnet:

“Im Hinblick auf die multimediale Nutzung aller Beiträge erlauben wir uns, Sie darauf hinzuweisen, dass seit jeher mit jeder Honorarzahlung die Einräumung und Nutzung des Printmedien-, des Multimedia-, des Datenbank-, sowie des Werberechts zur ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzung an allen bekannten, körperlichen und unkörperlichen Nutzungsarten abgegolten ist. Das Gleiche gilt für das Übersetzungs- und Bearbeitungsrecht sowie das Recht, die Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen auch für unbekannte Nutzungsarten zu nutzen. Der Verlag darf die Nutzungsrechte auch auf Dritte übertragen.”

Jens O. Brelle

DE, Hamburg - Speicherstadt

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