Beitrag, Deutsch, 7 Seiten, Kanzlei Philipp Fürst
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Verletzergewinn - Berechnung - Verletzerkette - Einwendungen de Verletzerkette
Jeder, der Inhaber besonders von Marken- Urheberrechts- oder Geschmacksmusterechten ist oder sich gegen solche Rechte wehren muss, weiß, dass solche Auseinandersetzungen auch mit erheblichen Schadensersatzansprüchen verbunden sein können.
Gegenüber den beiden anderen Alternativen der verschiedenen Berechnungsmöglichkeiten von Schadensersatzansprüchen als Wahlrecht des Rechteinhabers gewann der Verletzergewinn bereits seit der Gemeinkostenanteil - Entscheidung des BGH zunehmend an Attraktivität.
Dieser Anspruch bringt die höchste „Ausbeute“ und kann nach der BGH Entscheidung "Tripp-Trapp-Stuhl" jetzt für sich in Anspruch nehmen, in seiner Ausgestaltung und Tragweite von der Rechtsprechung weitgehend ausdiskutiert zu sein und deutlich an Rechtssicherheit gewonnen zu haben.
„Erfreulich“ bei diesem Anspruch ist seit der jüngsten Entscheidung des BGH, dass der Verletzte jetzt die ganze Lieferkette kumuliert auf allen Vertriebsstufen abschöpfen kann, ohne dass ein Mitglied der Kette einwenden könnte, dass ein anderes Mitglied der Kette bereits in Anspruch genommen wurde und gezahlt habe.
Der Artikel beschäftigt sich mit den Kernaussagen des BGH zum Verletzergewinn und zu den möglichen Einwendungen des Verletzers gegenüber dem Rechtsinhaber.
Philipp Fürst
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