Inhalt
- Chemikalienrechtliche Bestimmung
- Aufgaben und Bedeutung des Sicherheitsdatenblattes
- Physikalisch-chemische Eigenschaften
- Beurteilung toxikologische/ökotoxikologischer Aufgaben
- Überblick zum Transportrecht
- Einstufung und Kennzeichnung
- Maßnahmen für den sicheren Umgang
- Vollständigkeit und Plausibilität der Angaben
- Diskussion und Sammlung offener Fragen
- Hilfsmittel bei der Erstellung
- Die einzelnen Abschnitte des Sicherheitsdatenblattes
- Übungen zum Erstellen von Plausibilitätsprüfung
- Werkzeuge für die Erstellung und den Datenaustausch
ThemaNach dem Europäischen Chemikalienrecht und der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) sind die Hersteller/Lieferanten von Stoffen und Zubereitungen verpflichtet, für nahezu alle Produkte Sicherheitsdatenblätter zu erstellen. Mit dieser anspruchsvollen und schwierigen Aufgabe soll nach der REACH-Verordnung eine fachkundige Person beauftragt werden. Wer Stoffe und Produkte in Verkehr bringt, sollte sicherstellen, dass die fachkundigen Personen entsprechende Schulungen und Auffrischungskurse erhalten haben. Die Veranstaltung vermittelt die Basisqualifikation zur Erfüllung dieser Aufgabe.
... weitere InfosZielgruppe
Mitarbeiter von Herstellern chemischer Produkte (insbesondere Zubereitungen), Vertreiber oder Importeure, die mit der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern beauftragt sind, Sicherheitsbeauftragte, Behördenvertreter oder Institutionen, die mit der Prüfung/Erstellung von Sicherheitsdatenblättern beauftragt sind.