Voraussetzungen für Zahlungsverzug
Voraussetzungen für Zahlungsverzug

Voraussetzungen für Zahlungsverzug

Beitrag, Deutsch, 3 Seiten, Kanzlei Philipp Fürst

Autor: Philipp Fürst

Erscheinungsdatum: 2008


Aufrufe gesamt: 8238, letzte 30 Tage: 1

Kontakt

Verlag

Kanzlei Philipp Fürst

Telefon: +49-421-3475-613

Telefax: +49-421-3499827

Preis: Kostenlos

PDF herunterladen

Zahlungsverzug - Voraussetzungen für den Zahlungsverzug

Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug (§ 286 I 1 BGB). Der Mahnung bedarf es gem. § 286 II Nr. 1 BGB nicht, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist. Der BGH folgt in seinem Urteil der ständigen gerichtlichen Praxis und ganz herrschenden Meinung, dass für eine Anwendung des § 286 II Nr. 1 BGB (Kalenderfrist) die Übersendung einer Rechnung mit der einseitigen Bestimmung eines Zahlungstermins durch den Gläubiger nicht genüge.

Es stellt sich damit die problematische Frage, wann der Schuldner in Verzug gerät, wenn der Gläubiger ihm eine Rechnung zusendet und zugleich zur Zahlung zu einem bestimmten Termin auffordert. Es ist ganz herrschende Meinung, dass die einseitige Festsetzung eines Zahlungszeitpunktes durch den Gläubiger grundsätzlich keine kalendermäßige Bestimmung i. S. von § 286 II Nr. 1 BGB beinhaltet. Die Frage, ob die Leistung kalendermäßig bestimmt ist, richtet sich nach dem Inhalt des Schuldverhältnisses. (so auch die Europäische Zahlungsverzugs-Richtlinie (RL 2000/35/EG), wonach Verzugszinsen ab dem Tag zu zahlen sind, der auf den vertraglich festgelegten Zahlungstermin oder das vertraglich festgelegte Ende der Zahlungsfrist folgt [Art. 3 I lit. a]).

Philipp Fürst

Fachthemen

Philipp Fürst

DE, Bremen

Rechtsanwalt

Kanzlei Philipp Fürst

Publikationen: 86

Aufrufe seit 01/2006: 5968
Aufrufe letzte 30 Tage: 5