Vorratsgesellschaften mit neuer Bonität als Auffanggesellschaft
Vorratsgesellschaften mit neuer Bonität als Auffanggesellschaft

Vorratsgesellschaften mit neuer Bonität als Auffanggesellschaft

Pressemitteilung, Deutsch, Eine Seite, Dr. Werner Financial Service AG

Autor: Dr. Horst S. Werner

Erscheinungsdatum: 2008


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Dr. Werner Financial Service AG

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Eine Vorratsgesellschaft ist eine neu gegründete, in das Handelsregister eingetragene Gesellschaft, die vollkommen unbelastet ist und noch keinerlei Geschäftstätigkeit aufgenommen hat . Der Begriff der Vorratsgesellschaft ist von der Rechtsprechung in der genannten Weise definiert. Deshalb hat die Vorratsgesellschaft keine Verbindlichkeiten. Sie bekommen eine neue Rechtseinheit mit neuer Bonität und eine Vorratsgesellschaft ohne belastende Verlustvorträge, die bei der Fremdfinanzierung hinderlich wären. Sie stellen Ihre Bonität auf neue "Füße".

Dr. Horst S. Werner

DE, Göttingen

Kanzlei Dr. Werner & Collegen

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