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Vorteile einer Immobilienrente

Viele Menschen sehnen sich im Alter nach finanzieller Unabhängigkeit, ohne dafür das Eigenheim zu verlassen. Aus diesem Grund entscheiden sich immer mehr Menschen hierzulande für eine Immobilienverrentung. Wir möchten verraten, welche Vorteile eine Immobilienrente im Alter mit sich bringt und welche Nachteile einem dadurch entstehen können. 

Was ist eine Immobilienverrentung überhaupt?

Eigentümer einer bereits abbezahlten Immobilie haben im Alter die Möglichkeit, mietfrei zu wohnen und könnten den eigenen Lebensabend prinzipiell in aller Ruhe genießen. Doch leider reicht die Rente vieler Menschen hierzulande nicht aus, um im Alter sorglos zu leben. Aus diesem Grund bessern immer mehr Menschen die eigene Rente durch eine sogenannte Immobilienrente aus. Denn dadurch erhalten diese jeden Monat einen zusätzlichen Betrag ausgezahlt und können trotzdem auch weiterhin in der eigenen Immobilie wohnen bleiben.   

Verschiedene Modelle

Es gibt verschiedene Modelle, die sich im Rahmen einer Immobilienverrentung in der Vergangenheit bereits bewährt haben. Diese möchten wir an dieser Stelle einmal kurz vorstellen:

  • Wohnrecht: Bei einem Immobilienverkauf mit Wohnrecht wird das Wohnrecht zur Absicherung des Begünstigten im Grundbuch oder Kaufvertrag festgeschrieben. Der Kaufpreis wird dagegen direkt in Form einer Einmalzahlung geleistet.
  • Leibrente: Bei einem Immobilienverkauf mit einem im Grundbuch oder Kaufvertrag geregelten Wohnrecht wird der Kaufpreis in Form einer monatlichen Rate ausgezahlt. 
  • Nießbrauch: Bei einem Immobilienverkauf mit Nießbrauchrecht wird dieses im Grundbuch festgeschrieben und der Kaufpreis wird in Form einer Einmalzahlung beglichen.
  • Teilverkauf: Bei einem Teilverkauf wird lediglich ein prozentualer Anteil an einer Immobilie verkauft. Dafür erhält der Eigentümer den anteilsmäßigen Kaufpreis und im Grundbruch oder dem Kaufvertrag wird ein Wohnrecht zugunsten des Eigentümers festgeschrieben.
  • Umkehrhypothek: Bei einer Umkehrhypothek handelt es sich um einen Darlehensvertrag, wodurch die Immobilie beliehen wird. Dabei handelt es sich nicht um einen Verkauf, wodurch kein Wohnrecht festgeschrieben werden muss.
  • Verkauf mit Rückmiete: Bei einem Verkauf mit Rückmiete wird im Rahmen des Verkaufs ein Mietvertrag zwischen dem ehemaligen und neuen Inhaber geschlossen. Auf diese Weise kann der ehemalige Inhaber in seiner gewohnten Umgebung bleiben.


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Die Vorteile des Wohnrechts im Rahmen der Immobilienrente

Der größte Vorteil der Immobilienrente ist das damit verbundene Wohnrecht, was es dem ehemaligen Inhaber erlaubt, auch weiterhin in der gewohnten Umgebung zu bleiben. Zudem erhält dieser den Kaufpreis für die Immobilie in Form einer Einmalzahlung oder einer gleichbleibenden monatlichen Rate ausgezahlt und bessert somit die eigene Rente auf. Dadurch auch haben Menschen, die nur eine geringe Rente beziehen, im Alter die Möglichkeit, ihren Lebensabend ein wenig zu genießen.

Müssen für die Immobilienrente Steuer abgeführt werden 

Einnahmen sind nach dem deutschen Steuerrecht einkommensteuerpflichtig. Zwar kann es dadurch vorkommen, dass aufgrund der regelmäßigen Ratenzahlungen zum Beispiel im Rahmen einer Leibrente Steuern anfallen, doch das ist nur selten der Fall. Im Rahmen eines Nießbrauchs und einer anschließenden Vermietung werden die Mieteinnahmen dagegen ganz normal besteuert. Ein Wohnrecht kommt nach dem Gesetz wiederum einer Schenkung gleich, sodass in diesem Fall die Schenkungsteuer anfällt. Ob und in welcher Höhe Steuern gezahlt werden müssen, sollte daher immer individuell geprüft werden, denn dies hängt unter anderem auch von den weiteren Einnahmen ab, die außer der Immobilienrente erzielt werden. 

Wer kauft Immobilien im Rahmen einer Immobilienverrentung?

Besonders in Großstädten wie München fragen sich viele Menschen, ob sich der Kauf einer Immobilie heutzutage überhaupt noch lohnt. Daher handelt es sich bei den Käufern, die Immobilien im Rahmen einer Immobilienrente erwerben, in der Regel um professionelle Unternehmen. Dies verspricht Sicherheit für den Begünstigten und vereinfacht die Abwicklung in der Regel deutlich. Mitunter entscheiden sich allerdings auch Privatpersonen und in einigen Fällen sogar Familienangehörige für einen Immobilienkauf im Rahmen einer Immobilienverrentung. Der Verkauf an Familienangehörige hat zudem den Vorteil, dass eine mögliche Schenkungs- oder Erbschaftssteuer auf diese reduziert oder sogar ganz vermieden werden kann. Allerdings besteht dabei auch die Gefahr, dass das persönliche Verhältnis innerhalb der Familie auf diese Weise beschädigt werden kann, wenn Ratenzahlungen nicht eingehalten werden oder sich niemand für notwendige Instandhaltungsmaßnahmen zuständig fühlt.