Interview, Deutsch, Deutsche Journalistenschule DJS.
Autor: Hagen Hild, Fachanwalt IT-Recht, Fachanwalt Gewerblicher Recht
Herausgeber / Co-Autor: Klartext Magazin
Erscheinungsdatum: 2011
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Verlag
Deutsche Journalistenschule DJS.
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Preis: kostenlos
Bezugsquelle:
Wenn man sein WLAN nicht verschlüsselt, ist man vor ungebetenen Mitsurfern nicht geschützt. Durch den ungehinderten Zugang wird jeder dazu eingeladen, das offene WLAN zu nutzen. Schwarzsurfern ist zwar legal und stellt keine Straftat dar, solange es sich auf das bloße Mitsurfen beschränkt. Jedoch ist es moralisch anzuprangern. Denn wer sich heimlich einschleicht, der schmarotzt. Jedoch besteht die Gefahr beim Schwarzsurfen selbst in die Falle zu tappen und sich unerwünschte Gäste wie Viren oder Schadsoftware einzufangen.
Zu dieser Thematik bezog Rechtsanwalt Hagen Hild im Interview mit dem Klartext Magazin der Deutschen Journalistenschule Stellung und wies auf Risiken und Gefahren hin, die mit Schwarzsurfen verbunden sind.
Hagen Hild, Fachanwalt IT-Recht, Fachanwalt Gewerblicher Recht
DE, Augsburg
Anwaltskanzlei Hild & Kollegen
Publikationen: 27
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