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Preis: k. A.
Am 18. Juli 2018 um 17 Uhr diskutieren wir gemeinsam mit Oberstaatsanwalt Ralf Möllmann, Leiter der Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, die für alle Kanzleien und Unternehmen einschneidenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Durchsuchung der von einem Automobilhersteller mit einer internen Untersuchung beauftragten Kanzlei zulässig war ebenso wie die Beschlagnahme der Arbeitsergebnisse und -dokumentationen der internen Untersuchung.
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