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Beitrag, Deutsch, Schutt, Waetke Rechtsanwälte

Autor: Timo Schutt, Fachanwalt für IT-Recht

Erscheinungsdatum: 2016


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Schutt, Waetke Rechtsanwälte

Telefon: +49-721-120-500

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"Werbung ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung des Empfängers verschickt man tunlichst per Brief. Denn alle anderen Werbeformen bedürfen normalerweise der Einwilligung. Und der Versender der Werbung muss auch im Streitfalle noch beweisen können, dass die Einwilligung vorlag. Er trägt die sogenannte Beweislast...."

Timo Schutt, Fachanwalt für IT-Recht

DE, Karlsruhe

Fachanwalt für IT-Recht

Schutt, Waetke Rechtsanwälte

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