Widerstand in Frankreich gegen die geplante Reform des Arbeitsrechts
Widerstand in Frankreich gegen die geplante Reform des Arbeitsrechts

Widerstand in Frankreich gegen die geplante Reform des Arbeitsrechts

Beitrag, Deutsch

Autor: Françoise Berton

Erscheinungsdatum: 2016


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Seit Monaten wird in Frankreich die geplante Reform des Arbeitsrechts im „El Khomri-Gesetz“, die wir in einem Beitrag vom 24.3.2016 vorgestellt haben, heftig diskutiert. Laut Aussage der Regierung hat diese Reform als Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu verbessern und im Zusammenhang mit der Massenarbeitslosigkeit die Beschäftigung der Arbeiter zu begünstigen. Gewerkschaften, verschiedene politische Gruppen und Studentenvereinigungen führen aus Angst, dass Sozialvorteile dabei verloren gehen, Demonstrationen und fordern den Rücktritt vom Gesetzesentwurf.
 
Eine erste, nicht offizielle Fassung des Entwurfs war vor deren offizieller Vorstellung im Ministerrat im Umlauf und hatte diese heftigen Proteste ausgelöst. Infolge dieser massiven Streiks hatte der Premierminister Manuel Valls beschlossen, das Datum für die Vorstellung zur Eröffnung von Gesprächen mit den Gegnern, wie den Verbänden und den politisch linksorientierten Abgeordneten zu verschieben. Eine neue überarbeitete Fassung des Entwurfs zum „El Khomri-Gesetz“ wurde am 14. März 2016 vorgestellt.

Der Premierminister hat diese Reform als "pragmatisch, ehrgeizig, beispiellos" und als Ergebnis eines "Kompromisses" bezeichnet. Nach Manuel Valls ist diese Reform der Beweis, dass Frankreich "sich ohne grössere Reibungen umwandeln kann". Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob der geplante Text weiterhin eine Reform darstellt und ob die Änderungen wesentlich sind oder nicht.

Der ursprüngliche Text des "El Kohmri-Gesetzes" beinhaltete einige Neuheiten im französischen Arbeitsrecht. Der Premierminister hat auf verschiedene Maßnahmen aus der geplanten Reform verzichtet. Darunter zählt die Aufgabe der Kappung der Abfindung zugunsten des Arbeitnehmers bei einer ungerechtfertigten Kündigung.  Diese Kappung wird nur noch den Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Gesetz „empfohlen“.

Dagegen hat die Regierung bisher im Hinblick auf die Bestimmungen zum betriebsbedingten Kündigungsgrund dem Druck der Straße nicht nachgegeben. Die in dem Gesetzesentwurf für den betriebsbedingten Grund einer Kündigung definierten genaueren Kriterien als bisher bleiben soweit erhalten.

Im Laufe der Verhandlungen mit den Studentenverbänden hat die Regierung zwecks Beruhigung der Jugendlichen einige an letztere gerichtete Maßnahmen in den Gesetzesentwurf eingeführt:

  • Ein sog. „Compte personnel d’activité“. Dies bezeichnet die Maßnahmen zur Fortbildung und Beschäftigung des Arbeitnehmers. Diese Maßnahmen zielen auf die Gewährleistung von Rechten für alle Arbeitnehmer während ihrer gesamten beruflichen Laufbahn ab. Insbesondere sollen die jungen Arbeitnehmer ohne Schulabschluss bzw. akademische Ausbildung über eine erhöhte Anzahl von Fortbildungsstunden verfügen;
  • Die sog. « garantie jeunes », einer allen arbeitslosen Jugendlichen ohne Schulabschluss gewährten Maßnahme zur Beschäftigung der Jugendlichen. Der Gesetzesentwurf sieht eine einkommensabhängige, degressive Zuteilung einer finanziellen Unterstützung, sowie eine intensive Begleitung der Jugendlichen bei der Arbeitssuche vor.
Die vorgeschlagene Reform wird trotz dessen noch von den Gewerkschaften stark kritisiert, die weiterhin deren Rückzug fordern und zu einer stärkeren Mobilisierung dagegen aufrufen.
 
Die Regierung hat am 3.05.2016 vor dem französischen Parlament das Verfahren zur Verabschiedung des Textes in Gang gesetzt. Damit der Gesetzesentwurf vor dem Sommer verabschiedet wird und bald in Kraft tritt, wünscht sich die Regierung ein schnelles Verfahren vor dem Parlament.

 

Françoise Berton

FR, Strasbourg

Rechtsanwältin und Avocat

BERTON & ASSOCIES Avocats Deutsch-französische Rechtsanwaltskanzlei

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