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Wie gründet man eine GmbH?

Die GmbH ist in Deutschland eine der beliebtesten Rechtsformen für Unternehmen. Vor allem Gründer im Mittelstand entscheiden sich nach umfassender Beratung in vielen Fällen für die Gründung einer GmbH. Das überrascht nicht wirklich, wenn man sich die Vorteile der GmbH etwas genauer ansieht.

Doch wie bei so vielen anderen Dingen auch, gilt es bei der Unternehmensgründung ein paar bürokratische Hürden zu nehmen. Viele Gründer befürchten, dabei einen wichtigen Schritt zu vergessen – dies könnte nämlich (steuer-)rechtliche Konsequenzen haben. Dieses Wissen ist für die GmbH-Gründung essenziell.

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Die GmbH – Haftung und Gründung

Weshalb ist die GmbH eigentlich eine so beliebte Rechtsform? Den Hauptgrund dafür kann man schon aus der Bezeichnung ableiten: GmbH steht für Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Wer eine GmbH gründet wird zum Gesellschafter, während die Firma selbst zur juristischen Person wird, deren Kapital säuberlich vom Privatkapital der Gesellschafter zu unterscheiden ist.

Gesellschafter haften im Falle einer Insolvenz also nicht mit ihrem Privatvermögen. Zwar sind Banken gerade aus diesem Grund mit der Vergabe eines Kredites etwas zurückhaltender, dennoch wagen sehr viele Unternehmer den Sprung und gründen eine GmbH.

Gesellschaftervertrag

Der erste Schritt auf dem Weg zur Gründung ist das Aufsetzen des Gesellschaftervertrages. Dazu kann man ein Musterprotokoll verwenden oder einen individuellen Vertrag aufsetzen. Wichtig ist dabei nur, dass das Wer und das Was geklärt werden: Welche Personen sind Gesellschafter? Was ist die genaue Geschäftsidee?

Notarielle Beurkundung

Damit der Gesellschaftervertrag Gültigkeit erlangt, muss er von einem Notar vor den Gesellschaftern verlesen und beurkundet werden. In diesem Moment wird aus der Vorgründergesellschaft eine GmbH.

Stammeinlage

Die Haftung einer GmbH begrenzt sich auf das Stammkapital. Dieses muss 25.000€ betragen. Zumindest die Hälfte muss nach dem Notartermin bereits auf das Firmenkonto einbezahlt werden. Hierbei gilt es zu beachten, dass die Finanzen einer GmbH nicht über Privatkonten laufen dürfen. Die Gesellschafter sind gesetzlich dazu verpflichtet, ein GmbH-Konto zu eröffnen.

Von dieser Pflicht profitieren sie, denn es schützt das Betriebskapital vor Veruntreuung, sowie vor Pfändung. Zudem erleichtert es die Transparenz, was der Buchhaltung und dem Steuerberater die Arbeit maßgeblich vereinfacht und auch das Fehlerrisiko reduziert.

Möchten die Gesellschafter ein Geschäftskonto eröffnen, sollten sie durch einen Business Konto Vergleich überprüfen, welches Kontomodell für sie infrage kommt und wie es sich mit den Konditionen verhält.

Eintragung ins Handelsregister

Die Einzahlung der Stammeinlage ist dann beim Notar nachzuweisen, welcher sodann mit der Eintragung ins Handelsregister beginnt. GmbH müssen eingetragen werden. Dieser Schritt ebnet auch den Weg für die Zusammenarbeit mit dem Finanzamt.

Steuerliche Erfassung

Kurz nach der Registereintragung übermittelt das Finanzamt den Gründern einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Wurde dieser eingereicht, wird der GmbH eine eigene Steuernummer zugeteilt. Es kann empfehlenswert sein, den Fragebogen zusammen mit einem Steuerberater auszufüllen, um Fehler und Falschangaben zu vermeiden.

Gewerbe anmelden

Die Gewerbeanmeldung kann beinahe parallel mit der Handelsregistereintragung erfolgen, läuft jedoch über das hiesige Gewerbeamt oder über die Kommune. Hierbei muss der Name des Unternehmens angegeben werden sowie die Anzahl der Gesellschafter. Ebenso ist die Angabe der Kontaktdaten erforderlich. Unternehmer müssen außerdem angeben, in welchem geschäftlichen Bereich sie tätig sein werden. Zu guter Letzt muss auch die Registernummer vorgelegt werden.

Anmeldung bei Behörden

Unternehmer sollten immer überprüfen, ob es weitere Stellen in der Region gibt, bei denen eine Anmeldung erfolgen sollte. In der Regel zählen dazu immer das hiesige Job Center sowie die regionale IHK oder HWK. Je nach Branche kann außerdem eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft sinnvoll sein.

Kosten der GmbH-Gründung

Die Gründung einer GmbH ist ein formeller Akt, vor dem viele Gründer zurückschrecken. Aus Angst davor, Fehler zu machen, lassen viele die Gründung durch einen Anwalt begleiten. Hält man sich an den Leitfaden, kann man jedoch gar nicht so viel falsch machen.

Doch nicht nur der bürokratische Aufwand, sondern auch der finanzielle ist stattlich: Insgesamt fallen dabei rund 26.000€ zusammen, die sich auf Stammeinlage, Gewerbeanmeldung, notarielle Beurkundung, Geschäftsführerbestellung, Erstellen der Gesellschafterliste, Stammkapital-Überwachung durch einen Notar, Kommunikationspauschale, Anmeldung für das Handelsregister und Handelsregistereintragung erstrecken. Je höher die Stammeinlage, desto höher fallen übrigens auch die anderen Posten aus.