Section 14 CCC beinhaltet einen grundsätzlichen Vorrang der thailändischen Fassung, falls es mehrere Sprachversionen derselben Vereinbarung gibt. Die Schriftform kann gemäß Section 9 CCC bereits durch einen Fingerabdruck, ein Kreuz, ein Siegel oder eine ähnliche Markierung eingehalten werden. Die Wirksamkeit und Bindungswirkung thailändischer Vereinbarungen sind für einen ausländischen Vertragspartner von großer Bedeutung. Verträge werden für den Fall geschlossen, dass man sich nicht verträgt. Der Beitrag zeigt die in der Praxis maßgeblichen Aspekte auf.
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