Zum Anspruch des Arbeitnehmererfinders
Zum Anspruch des Arbeitnehmererfinders

Zum Anspruch des Arbeitnehmererfinders

Beitrag, Deutsch, 2 Seiten, RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH

Autor: Dirk Helge Laskawy

Erscheinungsdatum: 10.10.2003

Quelle: EWiR (Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht)

Seitenangabe: 951-952


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Der Verfasser kommentiert die Entscheidung des BAG vom 29.04.2003 - X ZR 186/01 -, die sich mit dem dem Arbeitnehmererfinder im Hinblick auf seinen Anspruch auf angemessene Vergütung nach § 9 ArbnErfG zustehenden Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung befasst. Nach kurzer Darstellung des Sachverhaltes und der Entscheidungsgründe legt er dar, das Urteil, das hinsichtlich der Ausführungen zum Anspruch nach § 9 ArbnErfG auf der Linie ständiger Senatsrechtsprechung liege, verdiene uneingeschränkt Zustimmung. Zu Recht habe das Gericht angenommen, dass der Auskunftsanspruch und Rechnungslegungsanspruch auch auf Angaben gerichtet sein könne, welche die Nutzung von Gegenständen beträfen, die selbst nicht wortsinngemäß oder als abgewandelte Ausführung von der Diensterfindung Gebrauch machten oder nicht unmittelbares Verfahrenserzeugnis seien. Nur durch eine derartige Verschärfung und Forcierung des Anspruches könne sichergestellt werden, dass der Arbeitnehmer - entsprechend dem in § 9 Abs. 1 ArbnErfG zum Ausdruck kommenden Willen des Gesetzgebers - an allen wirtschaftlichen Vorteilen partizipiere, die der Arbeitgeber aufgrund der Diensterfindung erlange.

Dirk Helge Laskawy

DE, Leipzig

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