Zur Bestimmtheit des Unterlassungstenors bei unzureichender Sicherung eines WLAN-Anschlusses
Zur Bestimmtheit des Unterlassungstenors bei unzureichender Sicherung eines WLAN-Anschlusses

Zur Bestimmtheit des Unterlassungstenors bei unzureichender Sicherung eines WLAN-Anschlusses

Beitrag, Deutsch, 2 Seiten, Verlag Dr. Otto Schmidt

Autor: Guido Aßhoff, LL.M.

Erscheinungsdatum: 15.05.2011

Quelle: IPRB

Seitenangabe: 102-103


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Die besprochene Entscheidung des OLG Frankfurt am Main beruht auf der Zurückweisung in der Sache I ZR 121/08 Sommer unseres Lebens. Die besprochene Entscheidung beschäftigt sich einerseits mit dem Umfang des auszusprechend Verbots und andererseits mit dem festzusetzenden Streitwert bei filesharing über nicht gesicherte WLAN-Verbindungen. Das OLG hat in der Sache entschieden, dass ein Unterlassungsanspruch dem Kläger bei „Schwarzsurfen“ nur insoweit zusteht, als er sich dagegen wendet, dass der Beklagte außenstehenden Dritten Rechtsverletzungen der genannten Art ermöglicht, indem er den Zugang zu seinem WLAN-Anschluss unzureichend sichert. Bei Rückfragen zu der Entscheidung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

Guido Aßhoff, LL.M.

DE, Frechen

Partner, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz & Fachanwalt für IT-Recht

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