Zur Feststellbarkeit eines Marktpreises bei einem Nachfragemonopol der öffentlichen Hand
Zur Feststellbarkeit eines Marktpreises bei einem Nachfragemonopol der öffentlichen Hand

Zur Feststellbarkeit eines Marktpreises bei einem Nachfragemonopol der öffentlichen Hand

BVerwG, Urt. v 13.04.2016 – 8 C 2.15

Kommentar, Deutsch, Singer Preisprüfung GmbH

Autor: Michael Singer

Erscheinungsdatum: 17.07.2016

Quelle: Vergabeblog


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Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ein Marktpreis i.S.d. Preisrechts (§ 4 VO PR Nr. 30/53) entstehen kann? Ist dieser auch feststellbar, wenn ein Alleinstellungsmerkmal vorliegt bzw. die Leistung nur von der öffentlichen Hand nachgefragt wird? Die ausführliche Urteilsbegründung für diesen Sachverhalt liegt jetzt seit einigen Tagen vor.

Das klagende IT-Unternehmen erhielt mehrere Aufträge zur IT-Betreuung von Bundeswehrprojekten. Vertraglich waren jeweils Selbstkostenerstattungspreise im Sinne des § 7 der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953 (VO PR Nr. 30/53) vereinbart. Wegen einem vom Auftraggeber gesehenen Alleinstellungsmerkmal wurden sämtliche Aufträge ohne Ausschreibung vergeben, wobei der Auftragnehmer als einziges Unternehmen aufgefordert wurde, ein Angebot abzugeben.

Michael Singer

DE, Hamburg

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