Zur Prüfung befähigte Person von Chlorungsanlagen
Zur Prüfung befähigte Person von Chlorungsanlagen

Zur Prüfung befähigte Person von Chlorungsanlagen

Seminar


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Sprache: Deutsch

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Veranstalter

Haus der Technik e. V.

Haus der Technik e. V.

Telefon: +49-201-1803-1

Telefax: +49-201-1803-269

hdt.de

Preis: k. A.

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Inhalt

  • Einführung in die Thematik
  • Begriffsbestimmungen
  • "Chlorung von Wasser" - was ist zu berücksichtigen?
  • Rechtliche Grundlagen
    • BetrSichV
    • BGV D5
  • "Befähigte Person"
    • Voraussetzungen und Anforderungen
    • Aufgaben, Rechte und Pflichten
    • Verantwortung und Haftung
  • Unfälle / Unfallursachen
  • Brand- und Explosionsgefahren
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Sicherheitstechnische und bauliche Anforderungen an Chlorungsanlagen
  • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
  • Betriebsanweisung, Unterweisung, Kennzeichnung, persönliche Schutzausrüstung
  • Chlorgaswarnung
  • Typische Mängel
  • Organisation und Durchführung der Prüfungen
  • Prüfungsintervalle
  • erstmalige und wiederkehrende Prüfungen
  • Wartung und Instandsetzung
  • Praktische Beispiele
  • Hilfestellungen für die Praxis
  • Erforderliche Dokumentation
  • Diskussion und Erfahrungsaustausch
  • Schriftliche Abschlussprüfung

Ziel

Im Rahmen dieses zweitägigen Qualifizierungsseminars werden Mitarbeiter zu befähigten Personen ausgebildet, um betriebsintern Chlorungsanlagen auf ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit prüfen zu können. Erforderlich für die Teilnahme ist eine technische Vorausbildung bzw. ein längerer Einsatz im technischen Bereich.In dem zweitägigen Sachkundigen-Seminar lernt der Teilnehmer neben den rechtlichen Grundlagen die Grundbegriffe für Chlorungsanlagen kennen. Begriffsbestimmungen und Inbetriebnahme werden ebenso näher erläutert wie die Wartungs-, Instandhaltungs- und Kontrollmaßnahmen. Auch werden typische Probleme und mögliche Unfallgefahren, die sich aus den Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ergeben und die erforderliche Dokumentation behandelt. Sie erfahren weiterhin die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person.Die Schulungsinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften und Normen und werden von zwei Experten praxisbezogen erläutert.

Thema

Chlorungsanlagen dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn sie durch eine Befähigte Person überprüft wurden. Jeder Betreiber von Chlorungsanlagen - z.B. von therapeutischen Bädern wie in Schulen, Krankenhäusern und Physiotherapien - ist verpflichtet, diese sicher zu betreiben und regelmäßig auf ihre einwandfreie Funktion überprüften zu lassen. Außerdem ist regelmäßig eine Prüfung auf ordnungsgemäße und störungsfreie Funktionsfähigkeit durchzuführen. Auch sind bauliche Maßgaben einzuhalten; so müssen Chlorungsanlagen in verschließbaren Räumen aufgestellt und die für die Chlorung bestimmten Chemikalien in verschließbaren Räumen gelagert werden.

... weitere Infos



Zielgruppe

Betriebliche Führungskräfte, (angehende) Beauftragte Personen, Mitarbeiter, die Wartungs-, Instandhaltungs-, Kontroll- oder Prüfarbeiten durchführen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, interessierte Personen, Betreiber von Schwimmbädern und Therapiebecken, Schwimmmeister

Kein Referent eingetragen
Zeitpunkt Veranstaltungsort Beschreibung Kontaktperson  
04.12.2018 - 05.12.2018
Essen
Dipl.- Kff. Ute Jasper Kontaktanfrage