Beitrag, Deutsch, Noerr LLP
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Dornheim nahm in seinem Beitrag in DStR 2012, 1581 aus Sicht der Finanzverwaltung Stellung zu der Frage, ob steuerliche Verluste aus einem über eine ausländische Personengesellschaft ausgeübten Handel mit Edelmetallen über den negativen Progressionsvorbehalt in Deutschland zu berücksichtigen sind. Er vertrat die Ansicht, dass derartige Gestaltungen nicht auf einer soliden rechtlichen Grundlage beruhen. Dieser Auffassung wird hier entgegengetreten. Der Handel mit Edelmetallen über die ausländische Struktur ist nach Ansicht der Autoren im Ergebnis nicht anders zu beurteilen als ausländische Handelstätigkeiten mit anderen physischen Waren.
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