bAV - Informationen zur betrieblichen Altersversorgung von der gesetzlichen Rentenversicherung
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bAV - Informationen zur betrieblichen Altersversorgung von der gesetzlichen Rentenversicherung

Alte Grundinformationen über die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung

Beitrag, Deutsch, 36 Seiten

Autor:

Herausgeber / Co-Autor: Deutscher Rentenversicherungs Bund - Gesetzliche Rentenversicherung

Erscheinungsdatum: 21.01.2014

Auflage: Gesetzliche Rentenversicherung

Quelle: Gesetzliche Rentenversicherung

Seitenangabe: 1-36


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Die unterschiedlichen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV): Grundinformation von der gesetzlichen Rentenversicherung zur betrieblichen Altersversorgung (bAV)

In diesem Heft können Sie die verschiedenen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV) einsehen:

  • Direktversicherung § 3 Nr 63 EStG
  • Pensionskasse § 3 Nr. 63 EStG
  • Pensionsfonds § 3 Nr. 63 EStG
  • Rückgedeckte Unterstützungskasse § 4d EStG
  • Pensionszusage § 6a EStG

In den einzelnen Durchführungswegen können die die jeweiligen Vorteile und Nachteile einsehen.
Grundsätzlich hat die betriebliche Altersversorgung (bAV) schon seit langer Zeit eine Tradition. Bereits vor dem gesetzlichen Rechtsanspruch (01.01.2002) auf Entgeltumwandlung (§ 1a Abs. 1 BetrAVG) und dem 15% Arbeitgeberzuschuss (§ 1a Abs. 1a & 26a BetrAVG) wurden Betriebsrenten von Arbeitgebern ins Leben gerufen.
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) oranisiert und übt immer Ihr Arbeitgeber aus. Er bestimmt die Anlageform, den Durchführungsweg, die Vertragspartner und den Berater. Gleichzeitig bestimmt der Arbeitgeber, ob er die Arbeitgeberinformatiosnpflichten selber oder auf seinen Finanzdienstleister auslagert.
In dieser Ausgabe finden Sie eine Grundinformation über die einzelnen Durchführungswege, die aktuelle zum Teil noch relevant sind. 

Die wichtigsten Vorzüge der Betriebsrente haben wir für Sie zusammengefasst:
  1. Sie müssen sich nicht um die Durchführung und die damit verbundenen Formalitäten kümmern. Dies übernimmt Ihr Arbeitgeber. Er führt auch die Bei­träge für Sie ab.
  2.  Die Verwaltungs­ und Abschlusskosten sind teilweise günstiger als bei der privaten Altersvorsorge, weil sie auf eine größere Personengruppe verteilt sind oder Ihr Arbeitgeber einen Mengenrabatt vom An­bieter erhält. Unter Umständen gibt es auch speziell auf das Unternehmen zugeschnittene Tarife mit niedrigeren Verwaltungskosten.
  3. Viele Arbeitgeber sind bereit oder auch tarifvertrag­lich verpflichtet, ihre Beschäftigten beim Aufbau ei­ner betrieblichen Altersversorgung zu unterstützen.
  4. Bei tariflichen Modellen können die Leistungen speziell auf die jeweiligen beruflichen Risiken zu­geschnitten sein.
  5. Sie können mehrere Förderwege nebeneinander nutzen.
  6. Wird die Betriebsrente durch Beiträge aufgebaut, die direkt aus Ihrem Bruttogehalt entnommen werden (Entgeltumwandlung), bleiben diese Beiträge steuer­ und abgabenfrei. Allerdings fallen wegen der Sozialabgabenfreiheit Ihre Ansprüche bei der gesetzlichen Rente (und zum Beispiel auch bei der Arbeitslosen­ versicherung) dann entsprechend geringer aus.
Mindestgarantie und Haftung
Je nach Durchführungsweg und Art der Versorgungs­ zusage Ihres Arbeitgebers sind Ihre Betriebsrentenan­ sprüche in unterschiedlichem Maß garantiert.
In jedem Fall muss der Arbeitgeber seine Zusage im Hinblick auf die betriebliche Altersversorgung erfüllen. Dafür haftet er.
  • Es gibt verschiedene Arten der Zusage.
  • Bei Leistungs­zusagen trägt der Arbeitgeber das volle Anlage­ und Renditerisiko.
  • Im Fall der Insolvenz des Versorgungs­ trägers oder bei einer geringer ausfallenden Rendite muss der Arbeitgeber die Zahlungen in der ursprünglich zugesagten Höhe übernehmen.
  • Das gilt auch, wenn die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer finanziert wird.

 

Die gesetzlichen Novationen, die seit dem 01.01.2018 für die betriebliche Altersversorgung (bAV) rechtsrelevant geworden sind, werden hier nicht mehr aufgeführt.

Oliver Velleman

DE, Grünwald

TÜV-SÜD zertifizierter Berater für die betriebliche Altersversorgung

A.S. Assekuranz Service GmbH THE LEADING PROFESSIONALS

Publikationen: 49

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