bAVProfis - News - Unterschiedliche Betriebsrentenbeitragszahlungen (bAV) des Arbeitgebers für gewerbliche Arbeitnehmer und Arbeitnehmer der gleichen Gehaltsgruppe (keine Arbeitnehmerdiskriminierung)
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keine Arbeitnehmerdiskiminierung bei unterschiedlichen Beitragszahlungen des Arbeitgebers innerhalb derselben Gehaltsguppe für gewerbliche Arbeitnehmer und Arbeitnehmer

Beitrag, Deutsch, bAVProfis.de - Ihr Partner für betriebliche Sozialleistungen

Autor:

Herausgeber / Co-Autor: bAVProfis.de - Oliver Velleman

Erscheinungsdatum: 2014

Auflage: bAVProfis - Die betriebliche Altersversorgung (bAV)

Quelle: bAVProfis - Ihr Partner für betriebliche Sozialleistungen


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Verlag

bAVProfis.de - Ihr Partner für betriebliche Sozialleistungen A.S. ASSEKURANZ SERVICE GMBH

Preis: kostenlos

Bezugsquelle:

Ein Arbeitgeber hat grundsätzlich die Möglichkeit, unterschiedliche Arbeitgeberbeiträge für die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung (Betriebsrente, bAV) für gewerbliche Arbeitnehmer und Arbeitnehmer zu zahlen, die sich in derselben Gehaltsgruppe befinden.

Der Arbeitgeber verstößt nicht nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG; keine Arbeitnehmerdiskriminierung).

Selbstverständlich kommt es immer auf das Unternehmenskonzept an, wie die Gesamtsituation von Ihrem Berater schriftlich festgelegt wurde.

Oliver Velleman

DE, Grünwald

TÜV-SÜD zertifizierter Berater für die betriebliche Altersversorgung

A.S. Assekuranz Service GmbH THE LEADING PROFESSIONALS

Publikationen: 49

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