bAVProfis - News - bAV und Arbeitnehmerdiskriminierung
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Ältere Arbeitnehmer haben bei Diensteintritt keinen Rechtsanspruch auf eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung, sofern dieses die Betriebsvereinbarung vorsieht

Beitrag, Deutsch, Eine Seite, A.S. Assekuranz Service GmbH

Autor:

Herausgeber / Co-Autor: BAVProfis-Oliver Velleman

Erscheinungsdatum: 2013

Quelle: BAVProfis- Ihr Partner für die betrieblichen Sozialleistungen

Seitenangabe: 1


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Arbeitsrecht / betriebliche Altersversorgung / Arbeitnehmerdiskriminierung

Das Bundesarbeitsgericht hat mal wider ein aussagekräftiges Rechtsurteil ausgesprochen:

Haben kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung und was passiert bei einem Übergang in ein unbefristeten Arbeitsvertrag?
 
Gestalten Sie Ihre betriebliche Altersversorgung (bAV) im Unternehmen sicher, damit in der Zukunft keine Mehrkosten entstehen!

Oliver Velleman

DE, Grünwald

TÜV-SÜD zertifizierter Berater für die betriebliche Altersversorgung

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Publikationen: 49

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