bAVProfis - Stehen jetzt alle Penionskassen vor dem Abgrund und dem Aus?
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Pensionskassen werden vom Sensenmann (BaFin) verfolgt!

Beitrag, Deutsch

Autor:

Herausgeber / Co-Autor: A.S. Assekruanz Service GmbH

Erscheinungsdatum: 2018

Auflage: bAVProfis - Ihr Experte für die betriebliche Altersversorgung

Quelle: bAVProfis - Ihr Partner für die betrieblichen Sozialleistungen


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Preis: 250,-- €

Bezugsquelle:

Stehen jetzt alle Pensionskassen vor dem Abgrund und droht Ihnen das endgültige Ende?
2016 fing es mit der BVV Versorgungskasse des Bankengewerbes e.V. an. Aufgrund der niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt und den speziellen Anlagevorschriften (VAG) für Pensionskassen, hatte sich ¾ der Mitglieder in der Mitgliederversammlung am 24.06.16 entschieden, den jeweiligen Rechnungszins in den laufenden Verträgen für die Zukunft abzusenken.
Das hatte zur Folge, dass die erteilten Versorgungsleistungen (Beim BVV nur laufende Rentenleistungen, kein Kapitalwahlrecht vorhanden) massiv abgesenkt wurden. Für die versorgten Personen hat das in der Regel keine Auswirkungen, da der Arbeitgeber für die erteilten Versorgungsleistungen einstehen muss (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG). Damit diese massiven Reduzierungen der Versorgungsleistungen nicht gleich über die jährlichen  Versorgungsinformationen abgebildet werden, bzw. zum Versorgungszeitpunkt überproportionale Kapitalnachzahlungen auf die Arbeitgeber zukommen, hatte man sich auf spezielle Sonderzahlungen der Arbeitgeber geeinigt.
Pensionskasse der Caritas VVaG (Gründung 1952) und die Kölner Pensionskasse (2002) kämpfen um  die Umsetzung von Neugeschäft!
Die BaFin hatte am 11.05.2018 der Pensionskasse Caritas VVaG die zukünftige Umsetzung von Neugeschäft untersagt. Dieser Vorwurf wurde von der Pensionskasse Caritas VVaG mit einem Widerspruch zurückgewiesen.
Aktuell erfüllt die Pensionskasse Caritas VVaG nicht die Solvabilitätskapitalanforderungen (§ 235 Satz 2 Nummer 1 VAG; § 18 KapAusstV), die für ein Neugeschäft von Versorgungszusagen bei Pensionskassen nach den gesetzlichen Vorschriften notwendig ist.
Auf den Spuren der Titanic versucht man jetzt den sinkenden Koloss, trotz den auferlegten Sperren (keine Neuabschlüsse von Versorgungszusagen, Anpassung von laufenden Versorgungszusagen (z.B. Beitragsanpassungen der steigenden Beitragsbemessungsgrenze von 6.500 Euro auf 6.700 Euro), Neuaufnahme von Versorgungsberechtigten) in das Trockendock zu bringen und dort für die Zukunft wieder flott zu machen. Derzeit sind nur besondere Verträge von diesem Geschäftsverbot ausgeschlossen.
Auch die daraus ausgelagerte Kölner Pensionskasse VVaG, die als überbetrieblicher Anbieter in der betrieblichen Altersversorgung aktiv am freien Markt tätig ist, hat massive Probleme und muss zeitnah saniert werden, um die zugesagten Versorgungsleistungen erfüllen zu können.
Folgt jetzt die Pensionskasse Caritas VVaG und Kölner Pensionskasse VVaG dem Beispiel der Mitgliederversammlung der BVV Versorgungskasse des Bankengewerbes e.V.?
Beide angeschlagenen Einrichtungen haben zwischenzeitlich Ihre Mitglieder über das derzeitige wirtschaftliche Desaster und die daraus entstehenden Folgen informiert.
Es soll zukünftig eine Reduzierung der zukünftigen Versorgungsleistungen (Future Service), aber gleichzeitig bereits erdienter Versorgungsleistungen (Past Service) erfolgen. Der Zeitpunkt dieser Umsetzung steht aktuell noch nicht fest.
Grundsätzlich könnte jetzt jeder Laie sagen: „Folgt den Spuren der BVV Versorgungskasse des Bankengewerbes e.V.“, die haben es bereits vor gemacht. Der bereits von der Presse geglaubte sterbende Schwan hat mit Hilfe seiner kapitalstarken Mitglieder (Banken), still und geräuschlos das Licht des Lebens wieder erblickt. Durch die hohen Sonderzahlungen, die an die BVV Versorgungskasse des Bankengewerbes e.V. von Ihren Mitgliedern bezahlt wurden, konnten grundsätzlich die bereits erworbenen Versorgungsleistungen, der versorgten Personen beibehalten werden.
Diese brisanten Punkte werden bei den jeweiligen Pensionskassen immer über die Satzung des Vereines geregelt.
Bei beiden Pensionskassen schließt die hinterlegte Satzung grundsätzlich einen Beitragsnachschuss aus.
Müssen jetzt die betroffenen Versorgungsempfänger zukünftig ihre Versorgungsleistungen beim zuständigen Arbeitgeber einklagen (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG)?

Wie sollen die Versorgungsempfänger vorgehen, können sie jeden Rechtsanwalt für Arbeitsrecht für die Umsetzung ihrer Versorgungsansprüche beauftragen?
Leider haben viele Rechtsanwälte die auf das Arbeitsrecht spezialisiert sind, nicht immer den vollen Durchblick, wenn es um das komplexe Thema „Betriebliche Altersversorgung (bAV)“ geht. Es spielt keine Rolle, um welchen Durchführungsweg (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Pensionszusage oder Defined Contribution)  es sich handelt.
Der Versorgungsempfänger kann grundsätzlich einen schlechten oder einen guten Anwalt nicht erkennen, sonst könnte er seine ihm zustehenden Versorgungsleistungen, direkt beim ehemaligen Arbeitgeber geltend machen. Einer der Profis für die juristische Umsetzung ist Herr Dr. Sven H. Jürgens in Berlin, der sich seit Jahren für die Versorgungsempfänger mit Erfolg einsetzt.
Die betriebliche Altersversorgung ist selbst für Versicherungsunternehmen oft zu komplex, da hier in der Regel immer nur der Versicherungsvertrag in den Vordergrund gestellt wird. Hauptsache der Umsatz wird generiert. Das gleiche gilt für viele Vermittler, die heute von der Auslandsreise- bis zur Zahnversicherung alles dem Kunden anbieten. Das Arbeitsrechtliche oder eine vollständige Abwicklung, wie es die bAVProfis mit Ihren Netzwerkpartnern, nach den vom Gesetzgeber auferlegten Arbeitgeberverpflichtungen umsetzen, wird selten den Unternehmen von den Versicherungsgesellschaften oder Beratern kommuniziert. Warum auch, diese haben dafür nicht die Zulassung. Da müsste man mit einem Netzwerkpartner zusammenarbeiten, da fliegt die Unwissenheit sofort auf.
Weitere Pensionskassen wissen nicht weiter und blicken hoffnungsvoll in die Zukunft!
Selbst die Deutsche Steuerberater Versicherung – Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG erfüllt die Solvabilitätskapitalanforderungen nicht (§ 235 Satz 2 Nummer 1 VAG; § 18 KapAusstV (Unternehmensmitteilung vom 05.12.2018: Geschäftsjahr 2017 / 31.12.17 Unterdeckung von 17.766.666,55 Euro)).
Hier ist es für alle Steuerkanzleien sinnvoll, die nicht einer tarifvertraglichen Verpflichtung der Umsetzung über die Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG unterliegen, zukünftig den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a Abs. 1 BetrAVG) über den klassischen Durchführungsweg der Direktversicherung über einen zugelassenen, registrierten Versicherungsmakler mit Zertifikaten, wie die bAVProfis umzusetzen.
Unter gewissen Umständen wäre es nach einer Analyse ratsam, die zukünftigen Versorgungs-leistungen (Future Service) nicht mehr über die Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG fortzuführen. Durch diese intelligente Maßnahme kann jeder Arbeitgeber (Steuerberater / Wirtschaftsprüfer) bereits heute seine steigende Arbeitgeberhaftung (§ 1 Abs. 1 Satz 3  BetrAVG) eingrenzen.
Weitere Maßnahmen zur zukünftigen Geschäftsfortführung der bei der BaFin angezählten und registrierten Pensionskassen!
Die Dresdener Pensionskasse VVaG, die Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG (PKDBSa), die Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation VVaG und weitere bei der BaFin gelisteten Pensionskassen haben bereits eine Reduzierung des Rentenfaktor umgesetzt bzw. um Zuspruch bei Ihren Mitgliedern gebeten.
Durch diesen mathematischen Zug steuert der Versorgungsträger gegen die zukünftigen Versorgungsleistungen. Personen, die von diesen Einrichtungen über ihren Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung erhalten haben, sollten ab Versorgungsbeginn, ihre Rechtsansprüche auf die Richtigkeit überprüfen lassen.
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) sollte nur von Profis beim Arbeitgeber umgesetzt, verwaltet und jährlich überprüft werden. Speziell aufgrund des zum 01.01.19 beginnenden  Betriebsrentengesetz (BRStG) kommt zukünftig kein Unternehmen mehr ohne eine vollständige moderne Kommunikation für die betriebliche Altersversorgung aus. Entweder stellen Sie Personal für die Verwaltung und Kommunikation Ihrer betrieblichen Altersversorgung (bAV) ein oder wechseln auf ein automatisiertes digitales Verwaltungsportal by VIAKP e.V.. Alle Arbeitgeber, die leichtgläubig die Umsetzung Ihrer betrieblichen Altersversorgung (bAV) einem Versicherungsunternehmen oder einem Versicherungsvermittler (Ausschließlichkeit, Mehrfachagent, Versicherungsmakler, uvm.), der für Sie alle Versicherungsbereiche regelt anvertrauen, werden zukünftig bei dem ersten Versorgungsanspruch die Zeche bezahlen.
Die bAVProfis.de
A.S. Assekuranz Service GmbH
Ludwig-Thoma-str. 11a
82031 Grünwald

 

Oliver Velleman

DE, Grünwald

TÜV-SÜD zertifizierter Berater für die betriebliche Altersversorgung

A.S. Assekuranz Service GmbH THE LEADING PROFESSIONALS

Publikationen: 49

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