luzern.ch und montana.ch - Zum Konflikt von Domain Names mit anderen Kennzeichen
luzern.ch und montana.ch - Zum Konflikt von Domain Names mit anderen Kennzeichen

luzern.ch und montana.ch - Zum Konflikt von Domain Names mit anderen Kennzeichen

Beitrag, Deutsch, 12 Seiten

Autor: Dr. Michael A. Meer, LL.M.

Erscheinungsdatum: 2003

Quelle: recht 2/2003

Seitenangabe: 73-84


Aufrufe gesamt: 348, letzte 30 Tage: 1

Kontakt

Verlag

keine Angaben

Preis: Kostenlos

PDF herunterladen

Das Schweizerische Bundesgericht hat am 23. Juli 2002 zwei ähnlich gelagerte Fälle betreffend Domain Names entschieden und zum ersten Mal die Frage erörtert, wer an Domain Names berechtigt ist, die aus Gemeindenamen bestehen. Beide Entscheide stützen sich zur Hauptsache auf Namensrecht (Art. 29 ZGB), sind aber ihrer Ausführungen zur Verwechslungsgefahr wegen für das gesamte Kennzeichenrecht von Bedeutung. Während im Fall «luzern.ch» bloss eine Namensanmassung geprüft werden musste, hatte sich das Bundesgericht im Fall «montana.ch» mit einer Kollision eines Gemeindenamens und einer Firma auseinanderzusetzen. Des Weitern geben die beiden Entscheide Anlass, die seit 1. April 2002 geltenden Regeln betreffend die Zuteilung und Verwaltung von Domain Names und die vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) im Vorentwurf vorgelegten Ausführungsbestimmungen, die u.a. auch die Problematik der Vergabe von Gemeindenamen als Domain Names betreffen, kurz darzulegen.

Fachthemen

Dr. Michael A. Meer, LL.M.

CH, Bern 15

Rechtsanwalt

Grüninger Hunziker Roth Rechtsanwälte

Publikationen: 7

Veranstaltungen: 1

Aufrufe seit 08/2005: 1236
Aufrufe letzte 30 Tage: 1