opt-in im Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht
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Beitrag, Deutsch, 6 Seiten, Computer und Recht

Autor: Dr. Stefan Hanloser

Erscheinungsdatum: 2008

Seitenangabe: 713-718


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Computer und Recht

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E-Mail-Werbung ohne die Einwilligung des Adressaten ist nach §§ 3, 7 Abs. 1, 2 Nr. 3 UWG wettbewerbswidrig. So unstreitig der Einwilligungsvorbehalt im Kern ist, so problematisch ist die praktische Umsetzung im Detail. Verwerfungen ergeben sich vor allem, weil die Verwendung personenbezogener Daten für Zwecke der E-Mail-Werbung auch eine Einwilligung des Betroffenen nach § 12 Abs. 1 TMG voraussetzt.

Der VIII. Zivilsenat des BGH hat kürzlich – in Abstimmung mit dem für UWG-Sachen zu-ständigen I. Zivilsenat – in einem unter dem Schlagwort „opt-in“-Erfordernis geführten Rechtsstreit das Konkurrenzverhältnis zwischen datenschutzrechtlicher und wettbe-werbsrechtlicher Einwilligung weiter verschärft (BGH, Urt. v. 16.7.2008 - VIII ZR 348/06 – Payback). Der Beitrag untersucht, ob es gerechtfertigt ist, die Einwilligung des Werbeadressaten im Datenschutzrecht und im Wettbewerbsrecht mit zweierlei Maß zu messen.

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