Beitrag, Deutsch, 3 Seiten, MMR - MultiMedia und Recht
Autor: Jan Gerd Mietzel
Erscheinungsdatum: 12.01.2004
Seitenangabe: 34-36
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Verlag
MMR - MultiMedia und Recht Zeitschrift für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht
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Die Hoffnung, der domainrechtliche Fehltritt des LG Oldenburg im Fall „schulenberg.de“ (Urteil vom 14.05.2003 – 5 O 3852/02; http://www.jurpc.de/rechtspr/20040128.htm) würde durch die Berufungsinstanz eine schnelle Korrektur erfahren, ist mit dem Beschluss des OLG Oldenburg (http://www.jurpc.de/rechtspr/20040097.htm) zunichte gemacht worden. Das OLG spricht darin der Berufung des Beklagten jegliche Aussicht auf Erfolg ab und stellt fest, dass es eine Entscheidung des Gerichts weder zur Rechtsfortbildung noch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung für notwendig erachte. Über diese durch § 522 Abs. 2 ZPO vorgeschriebenen Feststellungen hinausgehend, bringt der Senat abschließend noch zum Ausdruck, dass aus seiner Sicht im Falle einer (hier natürlich abschlägigen) Entscheidung durch Urteil keinerlei Anlass bestanden hätte, die Revision zum BGH zuzulassen. Die Urteilsanmerkung enthält eine kritische Analyse der letztinstanzlichen Entscheidung.
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