Rechtswissenschaft

Definition Rechtswissenschaft

Die Rechtswissenschaft oder Jurisprudenz hat zum Ziel, das Recht zu erforschen. Die Rechtswissenschaft wird unterteilt in die dogmatischen Fächer, die sich mit der Erforschung und Darstellung des geltenden positiven Rechts beschäftigen, und die Grundlagenfächer, die sich mit allgemeinen Gesichtspunkten des Rechts und Erfahrungen mit dem Recht befassen. Grob unterteilt sind die dogmatischen Fächer das öffentliche Recht und das Privatrecht. Bei den Grundlagenfächern handelt es sich um Rechtsphilosophie, Rechtstheorie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte sowie die Allgemeine Staatslehre, die Kriminologie und teilweise die Rechtsvergleichung.
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