Baurecht

Definition Baurecht

Baurecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen. Dabei wird üblicherweise unterschieden zwischen privatem Baurecht und öffentlichem Baurecht.

  • Privates Baurecht sind die Rechtsnormen des Zivilrechts, die für die Verträge gelten, die zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens geschlossen werden (Architektenvertrag, Bau(träger-)vertrag mit Bauunternehmern usw.)
  • Öffentlichees Baurecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die die Zulässigkeit und die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der baurechtlichen Nutzung des Bodens, insbesondere durch Errichtung, bestimmungsgemäße Nutzung, wesentliche Veränderung und Beseitigung baurechtlicher Anlagen, betreffen.
  • Carsten Strasen
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Kompetenzübersicht

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth und Ludwig-Maximilian-Universität München Erstes juristisches Staatsexamen 2005 (Prädikatsexamen) Zweites juristisches Staatsexamen 2007 (Prädikatsexamen) Rechtsanwalt seit 2007
Christoph Peter Hawuka

Privates und Öffentliches Bau- und Architektenrecht. Außerdem kompetent im gesamten Wirtschaftsrecht, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht, sowie im Insolvenzrecht.
Gregor Freiherr von Rosen


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