Aufsatz, Deutsch, Immobilien Zeitung Verlagsgesellschaft mbH
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Bauträger verwenden in ihren Verträgen gerne Klauseln,
nach denen ein Sachverständiger für sämtliche
Erwerber die Abnahme des gemeinschaftlichen
Eigentums erklärt. Doch derartige Regelungen können
unwirksam sein und laut Gastautor Rechtsanwalt
Arne Carstens zu einer praktisch unendlichen
Gewährleistungshaftung führen.
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