Erfahren Sie das Wichtigste zu:
Wahlverfahren im Überblick
(Ablauf, Vorschriften im BetrVG und in der aktuell gültigen
Wahlordnung; wichtige Änderungen)
Bestellung des Wahlvorstands durch den Betriebsrat,
Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat und allgemeine
Aufgaben der Wahlvorstandsmitglieder und ihre Rechtsstellung
(u.a. Wahlkandidaten; gesetzlicher Kündigungsschutz)
Besonderheiten des vereinfachten Wahlverfahrens
nach § 14 a BetrVG
Erstellung der Wählerlisten
(Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Unterstützung bei der
Ermittlung der wahlberechtigten Arbeitnehmer und leitenden
Angestellten; Beachtung der sog. Minderheitsgeschlechtquote
des § 15 Abs. 2 BetrVG)
Wahlberechtigung und Wählbarkeit
(insbesondere Berücksichtigung von gekündigten Arbeitnehmern)
Größe des zu wählenden Betriebsrats
(Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern, Mitarbeitern von
Fremdfirmen, Arbeitnehmern in Altersteilzeit, "freien" Mitarbeitern
und sog. ABM-Kräften)
das vereinfachte Wahlverfahren nach § 14 a BetrVG
Einleitung der Wahl durch Erlass des Wahlausschreibens sowie
notwendiger Inhalt des Wahlausschreibens
Erfordernis des Aushangs des Wahlausschreibens in Betrieben
mit mehreren Betriebsstätten
Eingang, Prüfung+Bekanntgabe eingegangener Wahlvorschläge
(ungültige Vorschlagslisten)
Wahlverlauf+Stimmabgabe sowie Feststellung Wahlergebnisse
Anfechtung der Betriebsratswahl
(z.B. Verletzung wesentlicher Vorschriften des Wahlverfahrens)
Mögliche Fehlerquellen anhand von praxisbezogenen Beispielen
sowie umfassende Hinweise auf die wichtigsten und neuesten
Entscheidungen des BAG zu Fragen der Betriebsratswahl
Zum Thema:
In der Zeit vom 01.03. bis zum 31.05.2006 finden in vielen Betrieben
die dem gesetzlichen Vier-Jahres-Rhythmus folgenden regelmäßigen
Betriebsratswahlen statt (§ 21 BetrVG). Wenn außerhalb der Zeit
zwischen dem 01.03. und 31.05.2002 (!) gewählt wurde und die Amtszeit
des Betriebsrats am 01.03.2006 noch nicht ein Jahr betragen hat
(§ 13 Abs. 3 Satz 2 BetrVG), endet die Amtszeit dieses Betriebsrats mit
Bekanntgabe des Wahlergebnisses der Betriebsratswahl (§ 18 WO).
Der Wahlvorstand muss nun dringend darauf achten, dass bei der
Neuwahl keine betriebsratslose Zeit eintritt.
Für die meisten von Ihnen steht nun wieder diese Wahl des Betriebs-
ratsgremiums an. Unser Seminar richtet sich an Betriebsräte und
Mitglieder der Wahlvorstände, die für die Durchführung der Betriebs-
ratswahlen in Ihrem Betrieb verantwortlich sind.
Die Wahlvorschriften zur Betriebsratswahl gehören zu den umfang-
reichsten und kompliziertesten in der Bundesrepublik. Man schätzt
daher, dass etwa 80% der stattfindenden Betriebsratswahlen wegen
Verfahrensmängel wiederholt werden müssten, falls sie beanstandet
würden. Eine erforderliche Neuwahl wäre kostspielig und würde Unfrieden
im Betriebsrat und in der Belegschaft schaffen.
Daher: Kompetente Schulung des Wahlvorstandes verhindert Fehler
bei Ihrer Betriebsratswahl!
Unsere hochkarätigen Referenten schulen Ihre Mitarbeiter so intensiv,
dass wir eine rechtssichere Durchführung der Betriebsratswahlen 2006
vermitteln können.
Die wichtigsten Fallstricke, die zu Anfechtungen führen können, werden
insteniv besprochen. Weiterhin wird der Ablauf der Wahl im Einzelnen
erläutert und der komplizierte Wahlvorgang in sachgerechten Schritten
aufbereitet. Die Wahlvorschriften sowie die neue Wahlordnung werden
ebenso eingehend besprochen. Umfangreiches Seminarmaterial wird
selbstverständlich zur Verfügung gestellt (jeder Teilnehmer erhält z.B.
die gültige Wahlordnung).
Unser eintägiges Seminar wendet sich aber nicht nur an Betriebsräte
und Wahlvorstände, die diese Wahl zum ersten Mal durchführen, sondern
auch an erfahrene Wahlvorstände, die ihre Kenntnisse "auffrischen" und
vertiefen wollen. Dies ist bei einer Wahl, die nur alle vier Jahre stattfindet,
dringend anzuraten.
Zugleich sind die Änderungen durch das novellierte Betriebsverfassungs-
gesetz gerade im Bezug auf die Wahlen der Betriebsräte sehr weitreichend
und erfordern sicheres Detailwissen. Zu denken ist hier vor allem an die
Einführung des neuen, recht komplizierten Verfahrens zum geschlechts-
spezifischen Gruppenschutz, das Ihnen von unseren praxiserfahrenen
Referenten ebenso erklärt und vermittelt wird wie die Besonderheiten
des vereinfachten Wahlverfahrens nach § 14 a Abs. 1 Satz 1 BetrVG
(zwingend vorgeschrieben für Betriebe, in denen regelmäßig bis zu 50
Arbeitnehmer beschäftigt sind). Auf diese Weise sind Ihre Mitarbeiter
später auf jeden Fall in der Lage, die BR-Wahlen 2006 ordnungsgemäß
und ohne Fehler umzusetzen. Ein Leitfaden zur fehlerfreien Wahldurch-
führung, Checklisten und Musterformulare für die unterschiedlichen
Wahlmöglichkeiten und der aktuelle Bezug auf die wichtigsten
Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu Fragen der Betriebs-
ratswahl sichern darüber hinaus die praktische Umsetzung des
erworbenen Seminarwissens.
Somit sind Sie wirklich "auf der sicheren Seite"!
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind im Sinne von
§ 37 Abs. 6 i.V.m. § 20 Abs. 3 BetrVG für alle Betriebsratsmitglieder
erforderlich, die an der Vorbereitung und Durchführung der Wahl beteiligt
sind (Schulungsanspruch und Freistellung). Dies gilt auch für Wahl-
vorstände, die ihr Wissen aktualisieren möchten.
Aufgrund des Umfangs der Vorschriften und der Schwierigkeit des
Wahlgangs sollten mindestens zwei Vertreter aus jedem Betriebsrat am
Seminar teilnehmen. Wir haben das spezifische Wissen so kompakt
aufbereitet, dass eine eintägige Seminarveranstaltung zur kompetenten
Vorbereitung und erfolgreichen Durchführung völlig ausreichen ist.
Sie möchten das Seminar firmenintern (z.B. bei außerplanmäßigen
Betriebsratswahlen oder als professionelle Schulung) für Ihren
Betriebsrat/Gesamtbetriebsrat/Konzernbetriebsrat durchführen?
Kein Problem!
Senden Sie uns einfach Ihre firmenspezifische Anfrage für eine
Inhouse-Veranstaltung zu und wir machen Ihrem BR/GBR/KBR
unverzüglich ein entsprechendes (für Sie natürlich kostenfreies)
Seminarangebot.