
Einführung des Ein-Personen-Unternehmens mit beschränkter Haftung in Brasilien
Der brasilianische Gesetzgeber führt das Ein-Personen-Unternehmen mit beschränkter Haftung (empresa individual de responsibilidade limitada, abgekürzt EIRELI) in das brasilianische Gesellschaftsrecht ein. Neu ist die Festsetzung eines Mindestkapitals und der Verzicht auf die Pluralität der Gesellschafter. Brasilianische Tochtergesellschaften deutscher Muttergesellschaften können die neue Rechtsform bei Gründung oder bei Umstrukturierung nutzen.