Bevor die digitale Betriebsprüfung (Datenzugriff der Finanzverwaltung) Ende 2000 gesetzlich verankert wurde, fand - fast ausschließlich in juristischen Fachkreisen – eine lebhafte Debatte darüber statt, ob die erheblich erweiterten gesetzlichen Befugnisse der Betriebsprüfer nicht gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot verstoßen. Nach dem ersten Sturm der Entrüstung bemächtigten sich nichtjuristische Autoren nachhaltig des Themas: allen voran Steuerberater und Berater von Dokumentenmanagement- und Archivierungssystemen, die das große Geschäft witterten. Dabei werden die entscheidenden Vorfragen vernachlässigt, inwieweit die digitale Betriebsprüfung überhaupt in den Betrieb eingreifen darf: im Hinblick auf Investitions- und Prüfungskosten und auf die Qualifizierung und den Umfang der bereitzustellenden Daten.