Die Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden der GmbH
Die Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden der GmbH
Grundlinien der steuerlichen Geschäftsführerhaftung, Überblick über mögliche Haftungstatbestände, Voraussetzungen der Haftung nach § 69 AO, Voraussetzungen der Haftung des Steuerhinterziehers und des Steuerhehlers (§ 71AO)
Die Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden der GmbH
Grundlinien der steuerlichen Geschäftsführerhaftung, Überblick über mögliche Haftungstatbestände, Voraussetzungen der Haftung nach § 69 AO, Voraussetzungen der Haftung des Steuerhinterziehers und des Steuerhehlers (§ 71AO)
In Deutschland gibt es weit mehr als eine halbe Million GmbHs. Trotz der Beliebtheit dieser Gesellschaftsform sollte nicht übersehen werden, dass die GmbH auch vielfältige Gefahrenquellen in sich birgt. Zwar ist die Haftung im Grunde nach auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt, doch gilt dieser Grundsatz nicht uneingeschränkt. Daher müssen gerade die Geschäftsführer der Gesellschaft, die ja in erster Linie für den Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens verantwortlich sind, damit rechnen, persönlich für Schulden der Gesellschaft einzustehen. Auf diese Weise kommt das "Haftungsprivileg" der GmbH zum Erliegen. Dieses Einstehen-Müssen gerade der Geschäftsführer ist nicht nur das Thema etwa im zivilrechtlichen Bereich. Auch und gerade im Steuerrecht ist die Verantwortlichkeit des Geschäftsführers vielfältig. Das Finanzamt wird in der Regel sofort darauf setzen, ob nicht der Geschäftsführer für die Steuerschulden der Gesellschaft einstehen kann.