Rechtsanwalt Schwarz verfügt über umfangreiches in der Praxis als Verantwortungsträger selbst erworbenes Erfahrungswissen im Rahmen seiner langjährigen Tätigkeit im kommunalpolitischen Bereich.
In der Anwaltskanzlei Schwarz erhalten Sie Beratung und Unterstützung in folgenden Rechtsangelegenheiten:
- öffentliches Recht/Verwaltungsrecht
- Beamtenrecht/öffentliches Dienstrecht
- öffentliches Baurecht/Grundstückserschliessung
- Arbeitsrecht/Kündigungsschutzrecht
- Wirtschaftsrecht/Wirtschaftsstrafrecht
- Hochschulrecht/Schulrecht
- Prüfungsrecht
- Insolvenzrecht
Schwerpunkte im öffentlichen Recht:
- Überprüfung des Behördenhandelns dahingehend, ob die Rechte des Adressaten (Bürger/Unternehmen) gewahrt wurden und ob ggf. erfolgversprechend gegen das Behördenhandeln vorgegangen werden kann.
- Durchführung des Widerspruchsverfahrens und des Klageverfahrens mit dem Ziel die Rechte der Mandantschaft gegenüber dem Staat bestmöglich herzustellen.
- Aufgabenbereiche: öffentliches Baurecht, Grundstückserschliessung, Vergaberecht, Beamtenrecht/öffentliches Dienstrecht
Schwerpunkte im Arbeitsrecht:
- Wahrnehmung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerrechten im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
- Aufgabenbereiche: Anfertigung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Aufhebungs- und Änderungsverträge im AR, Kündigung/Kündigungsschutz, Änderungskündigung, Abmahnung, Arbeitszeugnis
Sonderthemen:
Recht der Bürgermeister, Beigeordneten, Dezernenten, Landräte, Verbandsgeschäftsführer im Bereich der Städte, Gemeinden, Landkreise und Kommunalverbänden
Recht der Geschäftsführer von GmbH
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Schwarz als Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin im Bereich Arbeitsrecht tätig.