Kein Verlust der Altersrückstellung in der privaten Krankenversicherung
Kein Verlust der Altersrückstellung in der privaten Krankenversicherung

Kein Verlust der Altersrückstellung in der privaten Krankenversicherung

Beitrag, Deutsch, Krankenkassen-Zentrale

Herausgeber / Co-Autor: Antonia Wolschon

Erscheinungsdatum: 01.12.2013


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Kein Verlust der Altersrückstellung in der privaten Krankenversicherung
 
Wer seine private Krankenversicherung wechselt, macht Verluste weil  Altersrückstellungen gar nicht oder nur zum Teil mitgenommen werden können. Eigentlich wollte die CDU dies in Zukunft ändern. Im Koalitionsvertrag ist davon gar nicht mehr die Rede. Versicherte sollten den internen Tarifwechsel bevorzugen.
 
Vor den Koalitionsverhandlungen hatte die CDU gefordert, dass Altersrückstellungen künftig vollständig übertragen werden können. So solle der Anbieterwechsel für privat Versicherte erleichtert und der Wettbewerb zwischen den Versicherern gestärkt werden. Angesicht der stetigen Beitragsanpassungen in der PKV ein willkommenes Wahlgeschenkt für privat Versicherte. Daraus wird jedoch nichts. 
 
Im aktuellen schwarz-roten Koalitionsvertrag wird auf die Mitnahme der Altersrückstellungen nicht mehr eingegangen. CDU und SPD konnten sich auf keine gemeinsame Linie einigen. Die Sozialdemokraten fordert die Umstrukturierung der privaten Krankenversicherungen hin zur  Bürgerversicherung, während die CDU dies strikt ablehnt. Der Kompromiss lautet: In der privaten Krankenversicherung wird auch in Zukunft alles so bleiben wie es ist. 
 
Vor allem für Langzeitkunden lohnt der Wechsel zu einem anderen Anbieter selten. Versicherte, die sich nach vielen Jahren eine andere Krankenversicherung suchen möchten, verlieren die gesamten Alterungsrückstellungen. Personen im fortgeschrittenen Alter müssen daher bei einem neuen Anbieter sehr hohe Beiträge hinnehmen. Zusätzlich drohen Risikoaufschläge und Leistungsausschlüsse, denn nicht selten liegen bereits Vorerkrankungen vor. Wer seinen Anbieter wechseln will, muss schließlich eine erneute Gesundheitsprüfung bestehen.  
 
Nur wer seinen Versicherungsvertrag nach dem 01. Januar 2009 unterschrieben hat oder künftig unterschreiben will, kann die Kapitalrückstellung zum Teil mitnehmen. Die Übertragungsrate richtet sich nach den Altersrückstellungen im Basistarif. Wer also in einem höherwertigen Tarif mit höheren Rückstellungen versichert war, muss beim Anbieterwechsel viel Geld bei seiner Versicherung zurücklassen. 
 
Fazit: Der Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung ist ein Verlustgeschäft. Vor allem, wenn bereits seit vielen Jahren Altersrückstellung aufgebaut wurden. Wer Kosten sparen will, sollte einen Tarifwechsel innerhalb der eigenen Gesellschaft in Betracht ziehen. Die Rückstellungen für das Alter bleiben erhalten und es wird keine erneute Gesundheitsprüfung verlangt. Ein Wechsel zurück in das gesetzliche System ist nur in den seltensten Fällen möglich. Bestenfalls dann, wenn Arbeitnehmer mit dem Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze rutschen. Wer auf diesem Wege die PKV verlässt, würde gesetzliche Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die sich jedes Jahr ändert, zahlen.

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