
Er ist zudem Ansprechpartner für viele Fragen des Verwaltungsrechts und hat sich durch die erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltslehrgang für Verwaltungsrecht und am Vertiefungs- und Qualifizierungskurs des Deutschen Anwaltsinstituts für Schulrecht, Hochschulrecht und Prüfungsrecht fortgebildet. Dies bietet die Gewähr für eine kompetente Beratung und Vertretung in diesen Bereichen.
Werdegang
Herr Rechtsanwalt Fröhlich studierte an der Universität Trier Rechtswissenschaft. Nach dem ersten Examen war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht von Herrn Prof. Dr. Rüdiger Breuer an der Universität Trier. Hier war er in Forschung und Lehre mit vielfältigen Fragen des Verwaltungs- und des Verfassungsrechts befasst.
Nach dem Referendariat, das er u.a. an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung in Speyer absolvierte, war er viele Jahre Geschäftsführender Assistent und Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Institut für das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft an der Universität Bonn tätig. Hier war er in vielfältiger Weise in Gutachten und interdisziplinäre Forschungsprojekte zum Umweltrecht, insb. zum Wasserwirtschaftsrecht, eingebunden.
Seit dem Sommersemester 2001 ist Herr Rechtsanwalt Fröhlich Lehrbeauftragter für Wasserrecht mit Bezügen zum Umweltrecht an der Universität Duisburg-Essen.
Seit Mai 2005 ist Herr Fröhlich Partner der Partnerschaftsgesellschaft Wellmann Fröhlich Langbein. Er ist hierbei neben der Bearbeitung des Umweltrechts, insb. des Wasserrechts, mit Fällen aus den Bereichen des Baurechts, des Schul- und Hochschulrechts, des Prüfungsrechts sowie des Abgabenrechts besonders befasst. Er ist Ansprechpartner für viele Fragen des Verwaltungsrechts. Er ist durch zahlreiche Lehr- und Vortragstätigkeiten sowie durch vielfältige Publikationen als Fachmann anerkannt.
So führte er beispielsweise gemeinsam mit Planungsbüros, Ingenieurbüros, Umweltinstituten, Universitäten und Fachhochschulen ein interdisziplinäres Forschungsvorhaben für das Umweltbundesamt zu dem Thema: "Unterhaltung kleiner Fließgewässer" durch. Die durch seine mehr als 15jährige Gremienarbeit in Ausschüssen der Deutschen Gesellschaft für Wasserwirtschaft und Abfall (DWA) und durch die in Projekten erworbene Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit, die für eine erfolgreiche Tätigkeit im Umweltrecht unverzichtbar erscheint, kommt ihm bei der Bearbeitung wasser- und umweltrechtlicher Fragestellungen zugute.